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"Managed Accounts - Best Practice"

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Titus C. Schlösser
Titus C. Schlösser

(openPR) Ein Gastbeitrag von Titus C. Schlösser, Leiter Alternative Investments des Kölner Vermögensverwalters Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH

Die Anlageform Managed Accounts bietet ein Höchstmaß an Transparenz, in vielen Fällen sehr durchdachte Anlagestrategien für den Umgang mit den komplexen globalen Finanzmärkten und eine sehr schnelle Verfügbarkeit der verwalteten Gelder. Aus unserer Erfahrung als Vermögensverwalter stellen wir fest, dass die Bezeichnung `Managed Account´ bei weitem nicht jedes Produkt verdient und aus genau diesem Grund viele Anleger den Begriff in erster Linie mit unrühmlichen Schlagzeilen verknüpfen, die in der Vergangenheit in den Medien erschienen sind. Das Angebot an Managed Accounts ist in Deutschland zum größten Teil unübersichtlich. Und besonders in Deutschland fehlt Anlegern derzeit noch der breitflächige Erfahrungsschatz mit den verwalteten Depots. Dies ist für uns Grund genug auf einige wesentliche Eigenschaften hinzuweisen, die für uns selbstverständlich sind.



Der Begriff „Managed Account“ bezeichnet ein Konto, dass auf den Namen eines Anlegers lautet und dass von einem professionellen Vermögensverwalter gemanagt wird. Besonders der erste Teil des vorigen Satzes ist ganz entscheidend und trennt seriöse Anbieter von potentiellen schwarzen Schafen: Das Konto muss auf den Namen des Anlegers lauten. Inhaber darf keinesfalls der Anbieter selbst sein. Im Gegensatz zu Anlageprodukten, wie Investmentfonds oder Zertifikate, können bei Managed Accounts individuelle Vorgaben des Kunden berücksichtigt werden.

Voraussetzung
Die weiteren Grundvorrausetzungen für eine Anlage in Managed Accounts knüpfen eng an den vorigen Abschnitt an: Gelder sollten bei einer namhaften und über jegliche Zweifel erhabene Bank- oder Brokergesellschaft verwahrt werden. Zudem muss der Verwalter über entsprechende Zulassung verfügen. Das ist in Deutschland die Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung nach §32 Kreditwesengesetz (KWG). Parallel zu Deutschland gilt in den USA die Registrierung als Commodity Trading Advisor (CTA) bei der NFA und der CFTC.

Wichtig ist hier zu betonen, dass der Vermögensverwalter für das Konto des Anlegers nur eine beschränkte Transaktionsvollmacht (Limited Power of Attorney) erhält. Diese Vollmacht erlaubt es dem Verwalter lediglich Transaktionen für Wertpapiere oder Derivate zu tätigen, nicht aber sich Eigentum am Kundenvermögen zu verschaffen oder Gelder zu transferieren.

Faire und transparente Kosten
Das Honorar des Vermögensverwalters sollte fair, transparent und leistungsgerecht bemessen sein. In der Regel wird eine Kombination aus einem volumenabhängigen Fixhonorar (Management Fee) und einer erfolgsabhängigen Vergütung (Gewinnbeteiligung) erhoben. Als marktüblich gelten bei Managed Futures & Managed Forex Honorare mit einer Management Fee von bis zu 2%, die mit einer bis zu 20%-igen Gewinnbeteiligung kombiniert werden. Entfällt eine Management Fee, kann die Gewinnbeteiligung durchaus auch leicht höher ausfallen. Anleger sollten allerdings darauf achten, dass die Gewinnbeteiligung nur auf den Nettokapitalzuwachs anfällt und nach dem sogenannten High-Water-Mark Prinzip abgerechnet wird.

Ausgabeaufschläge (Agio), wie sie bei Fonds regelmäßig gezahlt werden, sind bei Managed Accounts nicht üblich. Für Anleger entfällt damit ein wichtiger Kostenfaktor, der sich insbesondere in der wichtigen Startphase nicht negativ auf den Kontostand auswirken kann. Zudem sollten mögliche Zuwendungen des Verwalters von dem Broker oder der Bank offen gelegt werden. Hier ist insbesondere auf die Höhe der Zuwendungen zu achten, die in Form von Transaktionsgebühren (Commissions) oder Beteiligungen am Spread erfolgen können.

Bindung
In dem schriftlichen Vertrag zwischen Vermögensverwalter und Anleger sollten die Risikobereitschaft des Kunden, die Anlagerichtlinien, das Honorar und die Kündigungsfrist des Vertrags unmissverständlich festgelegt werden. Investoren sollten darauf achten, dass möglichst keine Kündigungsfristen bestehen und sie börsentäglich über einen Teil oder über das gesamte Vermögen verfügen können.

Transparenz
Mit einem Verwaltungsmandat gibt der Anleger die operative Betreuung seines Depots zwar in fremde Hände, er sollte die Verantwortung jedoch nicht vollständig delegieren und daher die Entwicklung des Depots laufend überwachen. Deutsche Vermögensverwalter sind verpflichtet ihre Kunden mindestens halbjährlich, üblicherweise quartalsweise über den Stand des Depots zu informieren. Zudem versendet die depotführende Stelle Monatsauszüge und nach erfolgten Transaktionen einen Tagesauszug.

Gewissenhafte Beratung
Die gewissenhafte und sorgfältige Beratung des Anlegers ist ein maßgebliches Qualitätskriterium insbesondere bei spekulativen Strategien wie Managed Futures und Managed Forex. Zunächst müssen Anlageziele, Kenntnisse und Risikobereitschaft des Kunden bestimmt werden, um zu prüfen, ob diese mit der angebotenen Strategie übereinstimmen. Der Vermögensverwalter sollte kompetent sämtliche Fragen zu dem Broker, der Strategie und der Umsetzung beantworten können.

Wahrung der Kundeninteressen
Der Vermögensverwalter ist verpflichtet seine Dienstleistung ausschließlich im Interesse des Kunden zu erbringen. Daher sollten klare Richtlinien zum Umgang mit potentiellen Interessenskonflikten bestehen. Unverhältnismäßig hohe Gebühren durch Umschichten (churning), unnötige Transaktionen, die nur dem Profit des Verwalters und des Brokers dienen oder das Nutzen von Kundenaufträgen für eigene Geschäfte (front-running) sind nicht im Sinne des Kunden und nicht mir seriöser Vermögensverwaltung zu vereinbaren. Der Verwalter sollte stattdessen größtmögliche Transparenz bieten, Transaktionen schlüssig erklären können und Kundenfragen umfassend und offen beantworten.

Verantwortungsbewusste Werbung
Besonderen Anforderungen sind beaufsichtigte Finanzdienstleistern, sowohl in Deutschland als auch in den USA bezüglich ihres werblichen Auftritts unterworfen. Hierzulande regelt das KWG (Kreditwesengesetz) besondere Sorgfaltspflichten des Vermögensverwalters für die Kundenansprache und den werblichen Auftritt. Weder dürfen potenzielle Kunden unaufgefordert angerufen (cold-calling), noch dürfen irreführende Angaben in Firmen- oder Produktinformationen gemacht werden. Sämtliche Kosten sollten transparent dargestellt werden.

Ein essentieller Aspekt in der Werbung ist die Darstellung von historischen Ergebnissen. Deutsche Institute dürfen keine Backtests, also hypothetische Ergebnisse, veröffentlichen. Alle ausgewiesenen Ergebnisse müssen zudem Nettoerträge, das heißt nach Berücksichtigung aller Kosten sein. Factsheets sollten zudem in gleichem Maße auf Risiken hinweisen und Chancen aufzeigen. Zudem sollten wichtige Risikokennziffern wie Volatilität, der Maximum Drawdown, das schlechteste Monatsergebnis und Ähnliches genannt werden.

In den USA ist die Veröffentlichung hypothetischer Ergebnisse unter gewissen Voraussetzungen und bei klarer Kennzeichnung zulässig. Solche Wertentwicklungen sind aus unserer langjährigen Erfahrung heraus allerdings immer mit Vorsicht zu genießen und nur bedingt aussagekräftig.

Portfolio Concept fühlt sich verpflichtet diese Best-Practice Ansätze umsetzen und bietet Kunden über Managed Accounts somit einen kostengünstigen Zugang zu transparenten Anlagen. Die Gesellschaft, die 17 Mitarbeiter beschäftigt, verfügt über internationale Kontakte zu registrierten Investmenthäusern und bietet neben dem klassischen Brokeragegeschäft, Zugang zu ausgewählten Handelsstrategien auf Basis von Futures, Optionen und Forex in Form von Managed Accounts.

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