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„Volkssport“ Online-Mobbing: wie absichern?

13.06.201216:46 UhrIT, New Media & Software
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(openPR) 32 Prozent der Jugendlichen waren bereits Opfer der digitalen Hetze / 42 Prozent der Deutschen befürworten spezielle Online-Mobbing-Versicherung / Internet ist kein rechtsfreier Raum – TARIFCHECK24 rät zur Rechtsschutzversicherung

Hamburg / Wentorf, 13. Juni 2012 – Die Schattenseite der vermeintlich grenzenlosen Meinungsfreiheit im Internet: Immer mehr Deutsche werden Opfer gezielter Schmäh- und Rufmordkampagnen im weltweiten Datennetz. Betroffen vom sogenannten „Online-Mobbing“ sind insbesondere die deutlich netzaffineren Jugendlichen. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage waren bis Mitte 2011 bereits 32 Prozent der jungen Menschen zwischen 14 und 20 Jahren Opfer einer solchen Kampagne.

In Frankreich bieten bereits zwei Versicherungskonzerne (Axa und Swiss Life) Online-Mobbing-Versicherungen an. „Spezielle Policen wie die französischen Online-Mobbing-Versicherungen sind mit Vorsicht zu genießen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Verleumdungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deshalb greift hier bereits die private Rechtsschutzversicherung. Spezielle Zusatzversicherungen können zur unnötigen und kostspieligen Doppelversicherung führen“, gibt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr, zu bedenken.

Großes Interesse an Online-Mobbing-Versicherungen

Welche Dimension das Online-Mobbing in Deutschland angenommen hat, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des Marktforschers Toluna und Faktenkontor unter 1.000 Bundesbürgern. Den Studienergebnissen zufolge befürworten 42 Prozent der Deutschen eine Online-Mobbing-Versicherung, 25 Prozent würden diese Versicherung selbst abschließen.

„Auch wenn Online-Mobbing als solches noch kein eigener Straftatbestand ist, sind doch einzelne Elemente strafbar. Das Strafmaß kann unter Umständen bei fünf Jahren Haft liegen. Verleumdung ist auch in der Online-Welt alles andere als ein Bagatelldelikt“, sagt Versicherungsexperte Jan Schust. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind in den Paragraphen 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, alle drei Delikte werden – online wie offline – mit erheblichen Geld- und Haftstrafen geahndet.

Rechtsschutzversicherung schützt auch Partner und Kinder

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Verkehr, Mietrecht, Arbeitsrecht und privater Bereich unterschieden. Die zu versichernden Rechtsgebiete werden beim Abschluss der Versicherung festgelegt, Versicherungsexperten empfehlen aus Kostengründen eine Kombination mehrerer Bereiche.

Unter www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung/vergleich/ finden Verbraucher einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen. Auf dem Vergleichsportal können zudem die Preise und Leistungen der unterschiedlichen Policen kostenlos und unverbindlich verglichen werden. Das Online-Mobbing fällt, wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, in den privaten Bereich. Sofern Aussicht auf Erfolg besteht, etwa weil die Paragraphen 185, 186 oder 187 des StGB verletzt wurden, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der juristischen Auseinandersetzung.

Besonders hilfreich: Die klassische Rechtsschutzversicherung schützt neben dem Lebenspartner auch die minderjährigen Kinder und Jugendliche, also auch den Personenkreis, der überdurchschnittlich oft vom Online-Mobbing betroffen ist. Auf www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung/ratgeber/ gibt es weitere Informationen und Tipps rund um Rechtschutzversicherungen. Gut abgesichert muss man dann auch nicht fürchten, im Internet zum wehrlosen Opfer zu werden.

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