(openPR) Bochum. Bei einer Schwangerschaft im Berufsleben ist der Konflikt mit dem Arbeitgeber oft unvermeidbar. Wie man ihn geschickt managt, erklären Karrierecoach Svenja Hofert und der Anwalt für Arbeitsrecht Reinhard Schütte im bundesweiten Absolventenmagazin UNICUM BERUF (02/2012).
Obwohl nirgendwo geschrieben steht, dass eine Mitarbeiterin ihrem Chef eine Schwangerschaft mitteilen muss, sollte sie es tun. „Andernfalls könnte es Nachteile für sie haben“, sagt Reinhard Schütte, Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden. Etwa, wenn ihr aus anderem Grund gekündigt werde: „Weist sie ihre Schwangerschaft nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung nach, entfällt der besondere Kündigungsschutz.“ Der sei für werdende Mütter deutlich besser: „Schwangere Frauen dürfen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung nur aus sogenannten wichtigem Grund entlassen werden. Vorher muss die zuständige Behörde zustimmen.“
Bevor eine Angestellte ihrem Chef eine Schwangerschaft mitteilt, sollte „sie sich im Klaren darüber sein, wie es nach der Entbindung weitergehen soll“, sagt Karriereberaterin Svenja Hofert. Möchte sie weiter in der Firma bleiben? Oder den Arbeitgeber wechseln? Im ersten Fall hält Hofert es für geschickt, dem Chef eine Schwangerschaftsvertretung anzubieten: „Zum Beispiel einen Freelancer, der die Aufgaben vorübergehend übernimmt.“









