openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Medienfonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin sind fehlerhaft

Bild: Medienfonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin sind fehlerhaft
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

(openPR) Vor kurzem hat eine Entscheidung des OLG München (Urteil vom 17.01.2012 zu dem Aktenzeichen 5 U 2167/11) für Aufsehen unter den Anlegern des Filmfonds Montranus II gesorgt. Die Hessische Landesbank (Helaba) Dublin hatte die Anteile der dortigen Anleger teilweise finanziert, jedoch die Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung versehen. Das OLG München verurteilte die Bank wie schon zuvor das Landgericht zur vollständigen Rückabwicklung.

Vorbezeichnete Entscheidung ist auf nahezu sämtliche Filmfonds anwendbar, bei denen die Helaba Dublin als finanzierende Bank in Erscheinung getreten ist. Die Ausführungen des OLG München liefern aber auch genug Anhaltspunkte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute.

Das OLG München stellte jedenfalls in aller Deutlichkeit fest, dass die Widerrufsbelehrung der Helaba Dublin an mindestens zwei Stellen mangelhaft ist. Zum einen wird der Verbraucher bei der Verwendung des Wortes „frühestens“ darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handeln könnte. Zum anderen entspricht die verwendete Widerrufsbelehrung auch nicht dem Wortlaut der früheren Musterbelehrung. Ebenfalls wird festgestellt, dass Vertrauensschutzgesichtspunkte den Verbraucherschutz nicht aushebeln können.

In dem Urteil des OLG München wird offen gelassen, ob auch noch weitere Gründe gegen die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung sprechen, beispielsweise die Formulierung „mit Erhalt dieser Belehrung“, welche den Eindruck erweckt, die Kenntnisnahme reiche auch ohne Mitteilung in Textform aus.

Ein weiterer Punkt, der sich gegen die Widerrufsbelehrung vorbringen lässt, ist die Tatsache, dass dem Deutlichkeitsgebot nicht entsprochen wird, da die Widerrufsbelehrung sich lediglich im Prospekt wiederfindet und nicht mit dem Darlehensvertrag verbunden gewesen ist.

Sämtlichen Anleger von Filmfonds, insbesondere derjenigen der beiden Fonds Montranus II und III, sollten die ihnen vorliegenden Widerrufsbelehrungen anwaltlich überprüfen lassen. Solcherlei Rückabwicklungsansprüche sind häufig noch nicht verjährt.

Mehr Informationen unter www.caesar-preller.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 637067
 830

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Medienfonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin sind fehlerhaft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Bild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksamBild: OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“ Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
Bild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurückBild: BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
BGH-Verhandlung zum Widerruf geplatzt – Bank zieht Revision zurück
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt. Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zuBild: Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Montranus III: Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem …
Bild: Montranus I und Montranus II - Landgericht Heidelberg verurteilt Helaba Dublin zur RückabwicklungBild: Montranus I und Montranus II - Landgericht Heidelberg verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung
Montranus I und Montranus II - Landgericht Heidelberg verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung
… zu. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsbeteiligungen. Das Landgericht Heidelberg entschied in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Frankfurt, dass die Widerrufsbelehrungen zu den im Fondskonzept vorgesehenen Finanzierungsverträgen fehlerhaft seien. Da die Bank die Musterbelehrung in der jeweils geltenden Form nicht unverändert …
Montranus Medienfonds II: Landgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Montranus Medienfonds II: Landgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
… Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit der ihn vertretenden Anwälte zu erstatten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Montranus Medienfonds Nach Ansicht des Landgerichts Mainz ist der zwischen dem Kläger und der Helaba Dublin im Zuge des Fondsbeitritts geschlossene Finanzierungsvertrag ein …
Montranus Medienfonds: weiterer Prozesserfolg der Kanzlei Nittel
Montranus Medienfonds: weiterer Prozesserfolg der Kanzlei Nittel
… zurück. Fachanwalt Nittel: "Die Helaba Dublin muss an meinen Mandanten nunmehr die ihm vom Landgericht zugesprochenen 10.750 € zuzüglich Zinsen bezahlen." Für Anleger der Montranus Medienfonds bestehen nach wie vor gute Aussichten, die mit der Helaba Dublin geschlossenen Darlehensverträge zu widerrufen und sich auf diese Weise von den verlustbringenden …
Bild: Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zuBild: Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24. Januar 2012) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds I + II für die abzuschließenden Darlehensverträge …
Hannover Leasing Fonds: Ausstieg ist jetzt noch wirksam möglich
Hannover Leasing Fonds: Ausstieg ist jetzt noch wirksam möglich
„Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen Geschädigte auch jetzt noch über Möglichkeiten, ihr Geld aus sog. geschlossenen Fonds zurück zu bekommen. Dies gilt auch, wenn Fondsanteile bereits vor dem 31.12.2001 erworben wurden; z.B. am Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions.“ Das meint Anwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. …
Medienfonds Montranus 2: Widerruf noch möglich
Medienfonds Montranus 2: Widerruf noch möglich
… Darlehensverträge immer noch möglich sein soll. Hintergrund dafür ist, dass die Darlehensverträge, welche die Helaba Dublin mit den Anlegern des Montranus 2 geschlossen hat, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sollen. Dies habe zur Folge, dass die Bedingungen des Widerrufs - mithin auch die Fristen -dem Anleger als nicht rechtmäßig erläutert gelten. Folglich …
Bild: Montranus Medienfonds Gerichte verurteilen Heleba DublinBild: Montranus Medienfonds Gerichte verurteilen Heleba Dublin
Montranus Medienfonds Gerichte verurteilen Heleba Dublin
Nachdem zunächst erstinstanzliche Urteile wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gegen die Helaba Dublin ergangen sind, haben jetzt die Oberlandesgerichte Stuttgart und München bestätigt, dass die Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin falsch sind und die Anleger der Montranus Medienfonds noch heute den Darlehensvertrag widerrufen können. Dadurch kommt …
Urteil zur Rückabwicklung von Montranus Medienfonds
Urteil zur Rückabwicklung von Montranus Medienfonds
… Verwaltungs KG (I) und Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Veraltungs KG (II) und Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (III) Die Widerrufsbelehrungen der Montranus Medienfonds erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen und sind deshalb fehlerhaft. Das bedeutet, dass Anleger ihren Widerruf auch heute noch erklären können, …
Bild: Montranus Medienfonds - Gerichte verurteilen zu RückabwicklungBild: Montranus Medienfonds - Gerichte verurteilen zu Rückabwicklung
Montranus Medienfonds - Gerichte verurteilen zu Rückabwicklung
Bereits die Landgerichte Stuttgart und Potsdam haben die Helaba Dublin im April des Jahres zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an den MONTRANUS I und MONTRANUS II Medienfonds verurteilt. Nun folgen weitere Urteile, die zugunsten der Anleger der MONTRANUS Medienfonds ergingen. Auch die Landgerichte Passau (Urteil vom 24.06.2011, Az. 1 O 634/10) und …
Sie lesen gerade: Medienfonds: Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin sind fehlerhaft