openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Bild: Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?
Hilfe bei Abmahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale: LG legal Rechtsanwälte.
Hilfe bei Abmahnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale: LG legal Rechtsanwälte.

(openPR) Haben auch Sie Ärger mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“? Im nachfolgenden Beitrag nimmt Rechtsanwalt Lüdecke sich dieses leidigen Themas an und zeigt Auswege aus der Kostenfalle auf. Geschäftsmodelle, welche zum Großteil auf „Abzocke“ beruhen. Betroffen sind nicht immer nur private Verbraucher. Auch Unternehmer bzw. Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, wie Schulen oder Kitas und sogar kirchliche Einrichtungen sind Zielgruppen von Abofallen-Betreibern. Häufig handelt es sich dabei um „Abzocke“ im Zusammenhang mit Branchenbucheintragungen.



Ein Unternehmen, welches sich auf diesem zweifelhaften Geschäftsfeld besonders hervortut, tritt unter dem selbstgewählten Pseudonym „Gewerbeauskunft-Zentrale“ auf. Hinter der Bezeichnung Gewerbeauskunft-Zentrale steht die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf. Geschäftsführer ist ein gewisser Herr Sebastian Cyperski.

Allein in die Kostenfalle besagter Gewerbeauskunft-Zentrale sind bereits zehntausende Betroffene geraten. Die Sache beginnt immer gleich. Eines Tages erhält der Betroffene, welcher zuvor nie etwas mit der Gewerbeauskunft-Zentrale zu tun gehabt hat, von dieser einen Brief. Das darin enthaltene Schreiben ähnelt äußerlich enorm einem behördlichen Schreiben, so dass Verwechslungen bei den Empfängern vorprogrammiert sind.

Beispielsweise kommt das Schreiben auf graues Recyclingpapier gedruckt daher und weist rechts oben einen Barcode auf – Merkmale häufig auch auf Behördenschreiben zutreffen. Über allem prangt in großen Lettern „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ und darunter, etwas kleiner, „- Erfassung gewerblicher Einträge -“. Der eigentliche Name des Unternehmens, GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, findet sich nur in winziger Schrift auf dem Schreiben und wird regelmäßig von den Adressaten nicht wahrgenommen.

Das Schreiben selbst mutet zunächst harmlos an. Der linke Bereich ist so gestaltet, dass er die Aufmerksamkeit des Lesers auf sich zieht. Übersichtlich dargestellt finden sich dort einige vorausgefüllte Daten des Adressaten. Durch seine Unterschrift soll er deren Richtigkeit bestätigen und sie ggf. vorher ergänzen oder korrigieren. Würde es sich beim Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale tatsächlich um ein amtliches Schreiben handeln, wäre dies auch nicht weiter tragisch. Die Abzockfalle lauert jedoch im Kleingedruckten, welches den rechten, unteren Bereich und die Rückseite des Schreibens ziert.

Dort findet sich in kleingedruckten, unübersichtlichen Fließtexten versteckt, das eigentliche Ansinnen der Gewerbeauskunft-Zentrale. Mit Rücksendung des Schreibens soll nämlich der Antrag auf einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag auf dem Internet-Portal, www . gewerbeauskunft-zentrale. de verbunden sein. Diese Eintragung des Betroffenen, welche wohlgemerkt bereits auch zuvor schon auf dem Portal vorhanden ist, will die Gewerbeauskunft-Zentrale ab Unterzeichnung mit 569,06 Euro pro Jahr vergütet sehen, bei einer Mindestlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren. Letztlich seien demnach 1.138,12 Euro geschuldet, für eine Eintragung, welche bereits zuvor vorgenommen worden ist.

Zumeist erst nach Erhalt der Rechnung bemerken die Betroffenen, dass sie auf die Kostenfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale hereingefallen sind. Zahlt der Betroffene nicht, folgen in kurzen Abständen Mahnschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale und von Inkassofirmen (derzeit die Deutsche Direkt Inkasso GmbH), welche von Einschüchterungsfloskeln und juristischen Halbwahrheiten nur so strotzen.

Für die vermeintlichen Schuldner gilt es jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, lassen sich die Forderungen in der Regel zu Fall bringen!

Allein unsere Kanzlei vertritt bereits hunderte von Betroffenen gegen die, aus unserer Sicht, unberechtigten Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale, respektive GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Nach unserer juristischen Einschätzung ist es dringend anzuraten, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen. Eine fachgemäße, rechtliche Verteidigungs vorausgesetzt, bestehen gute Chancen, die vermeintlichen Ansprüche zu Fall zu bringen. Aus juristischer Sicht sind die Schreiben, welche die Gewerbeauskunft-Zentrale versendet, einerseits derart irreführend gestaltet, dass es bereits fraglich ist, ob diese überhaupt geeignet sind, eine vertragliche Willenserklärung seitens der Betroffenen hervorrufen zu können. Andererseits steht eine Reihe von rechtlichen Einreden und Einwendungen zur Verfügung welche gegen den vermeintlichen Vertrag erhoben werden können.

Der enorme Täuschungscharakter der Schreiben liefert gewichtige juristische Argumente, die gegen einen Vertragsschluss oder zumindest für eine Anfechtbarkeit der Verträge sprechen. Allerdings müssen diese Abwehrrechte auch tatsächlich erhoben werden, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Erhebt man die Einreden nicht, sind sie aus rechtlicher Sicht nicht existent und würden im Ernstfall auch von einem Gericht nicht berücksichtigt werden können.

Es ist daher gefährlich, die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, bzw. deren Inkassounternehmen, einfach zu ignorieren. Dies kann dazu führen, dass man Abwehrrechte verwirkt. Durch fristgemäße rechtliche Gegenmaßnahmen kann dies jedoch verhindert werden.

Update:
In letzter Zeit sprechen uns viele Personen auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 an, welches das Gericht gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale gefällt hat. Eine vollständige Urteilsrezension würde das Ausmaß dieses Artikels sprengen, daher möchte ich an dieser Stelle nur kurz einen der wichtigsten Aspekte hervorheben: Es muss bei diesem Urteil berücksichtigt werden, dass dem Verfahren eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit zugrunde lag. Das Gericht hatte nicht direkt die Frage zu klären, ob die vermeintlichen Verträge mit der Gewerbeauskunft-Zentrale wirksam sind und deren Forderungen daher Bestand haben könnten.

Dennoch hat sich das OLG recht deutlich positioniert und klargestellt, dass die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale so abgefasst sind, dass Dinge dunkel gehalten werden sollen. Derartige Geschäftsmodelle billige das Gericht ausdrücklich nicht. Diese deutliche Sichtweise wird auch bei der schuldrechtlichen Frage, ob die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale haltbar sein können, Berücksichtigung finden müssen.

Mehr Informationen unter: http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/hilfe-bei-abzocke-der-gewerbeauskunftszentrale-abofalle.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 635615
 2739

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von LF legal Rechtsanwälte

USTID-NR.de - Abzocke mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
USTID-NR.de - Abzocke mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die DR Verwaltungs AG versucht Unternehmer mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in die Falle zu locken. Dahinter steckt nichts anderes als ein kostenpflichtiger und ziemlich teurer Branchenbuch-Eintrag. „Die Masche ist nicht neu. Bereits die Firma Company Data S.P.R.L., welche Ihren Sitz in Brüssel hatte, versuchte unter der Bezeichnung ,UST-IDNr.org‘ Unternehmer mit offiziell wirkenden Formblättern in die Falle zu locken“, sagt Rechtanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte. Die Parallelen zur DR Verwaltu…
EBZV.de – Auswege aus der Branchenbuchfalle
EBZV.de – Auswege aus der Branchenbuchfalle
Hinter EBZV.de verbirgt sich eine Branchebuch-Abzocke per Telefon. Wer darauf hereinfällt, hat ein teures Abo abgeschlossen. Die Rechtsanwälte Lüdecke & Fritzsch helfen Opfern dieser Abzocke. EBZV.de ist eine Branchenbuch-Abzocke, die sich von anderen Fällen dadurch unterscheidet, dass sie per Telefon eingefädelt wird. Dabei steck hinter dem Synonym EBZV.de ein weiterer, durchaus seriös klingender Firmenname: der Verlag für elektronische Medien Melle. Inhaberin dieses Verlages ist Frau Vanessa Gambietz. Die Firma meldet sich über Mitarbeiter…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: EXPAT-ABENTEUER: So starten Familien entspannt in den AuslandseinsatzBild: EXPAT-ABENTEUER: So starten Familien entspannt in den Auslandseinsatz
EXPAT-ABENTEUER: So starten Familien entspannt in den Auslandseinsatz
… Managementtrainer Bastian Broer. "Außerdem bietet es Erwachsenen viele Anregungen zum aktiven Gestalten einer Auslandsentsendung." Broers Fazit: Das Spiel erspart der ganzen Familie Ärger und Stress. Zum Spiel existieren länderspezifische Ergänzungssets für die USA, China, Korea und Japan. Nähere Informationen zur kindgerechten Vorbereitung auf Auslandseinsätze …
Achtung: Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ ist ein Abzock-Trick
Achtung: Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ ist ein Abzock-Trick
Es ist gar nicht lange her, da waren amtlich wirkende Schreiben von der Gewerbeauskunft-Zentrale im Umlauf, in denen Gewerbetreibende aufgefordert Daten zu ergänzen und mit einer Unterschrift zu bestätigen. Nach der geleisteten Unterschrift folgte dann das böse Erwachen: im Kleingedruckten der Dokumente war eine Kostentragungspflicht versteckt, die die …
Kostenpflichtige Werbung für Heilpraktiker
Kostenpflichtige Werbung für Heilpraktiker
… Heilpraktiker e.V. seine Mitglieder davor, sich in kostenpflichtigen Webverzeichnissen eintragen zu lassen. Anlass der Warnung ist ein Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ an zahlreiche Heilpraktiker. Abzocke oder nützliche Werbung In dem Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ werden Heilpraktiker aufgefordert, sich in dem Webverzeichnis eintragen zu …
Bild: Gewerbeauskunft-Zentrale – nun auch Rabatte fürs zweite VertragsjahrBild: Gewerbeauskunft-Zentrale – nun auch Rabatte fürs zweite Vertragsjahr
Gewerbeauskunft-Zentrale – nun auch Rabatte fürs zweite Vertragsjahr
Derzeit versendet die Gewerbeauskunft-Zentrale reihenweise Rechnungen und Mahnungen für ein zweites angebliches Vertragsjahr. Da ihr das exzessive Mahnwesen, welches in der Vergangenheit betrieben worden ist, durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.12.2012 untersagt worden ist, beschränkt sich die Gewerbeauskunft-Zentrale aktuell auf Rechnungen …
Bild: Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!Bild: Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!
Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!
Tausende Gewerbetreibende sind auf die amtlich aussehenden Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hereingefallen und in eine teure Abofalle getappt. Viele Empfänger der erhaltenen amtlich aussehenden Formulare der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ waren der Meinung, sie würden einer amtlichen Aufforderung folgen und schickten die Formulare ausgefüllt zurück. …
Bild: Schwedt/Oder: lokales Branchenbuch onlineBild: Schwedt/Oder: lokales Branchenbuch online
Schwedt/Oder: lokales Branchenbuch online
Die Stadt Schwedt in der Uckermark, an der deutsch-polnischen Grenze gelegen, befindet sich zwar geographisch „am Rande“ Deutschlands, aber online ist sie mit einem modernen Internetauftritt „mitten drin“. Mit 36.000 Einwohnern ist Schwedt ein lebendiges Wirtschaftszentrum. Die Stadt Schwedt/Oder betreibt bereits seit 1999 ein Branchenverzeichnis, das Informationen über Handel, Dienstleistungen und Industrie übersichtlich im Internet anzeigt. Dieses Verzeichnis, das Gewerbetreibende und Gewerbesuchende auf einfache Weise zusammenbringt, wur…
Bild: Falsche Auskunft gegenüber RS Reisen & Schlafen GmbHBild: Falsche Auskunft gegenüber RS Reisen & Schlafen GmbH
Falsche Auskunft gegenüber RS Reisen & Schlafen GmbH
Die Stadt Hamburg erteilt falsche Auskunft gegenüber RS Reisen & Schlafen GmbH. Verwaltungsgericht zwingt die Stadt Hamburg, ihren Fehler zu korrigieren! RS Reisen & Schlafen GmbH hat in Erfahrung gebracht, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Juni 2019 mehrfach auf entsprechende Anfragen hin mitgeteilt hat, dass die Gewerbe von RS Reisen & Schlafen GmbH am 13.09.2018 abgemeldet worden sei. Diese Behauptung ist nicht nur frei erfunden, sondern auch nachweisbar falsch. Die beauftragte Anwaltskanzlei von RS Reisen & Schlafen GmbH hat unverzüg…
Gesucht und gefunden - bei gewerbeauskunft-zentrale.de
Gesucht und gefunden - bei gewerbeauskunft-zentrale.de
Hinter der gewerbeauskunft-zentrale.de steht die Idee des schwarzen Brettes. Durch die Registrierung im Branchenverzeichnis werden die für den Verkauf relevanten Firmenkoordinaten in die Ergebnisliste aufgenommen. Dadurch kann der Kunde mit nur einem Klick auf die Homepage des Anbieters gelangen und sich dort eingehend über die vom Unternehmen angebotenen …
Bild: Unnütze Eintragung in GewerbeauskunftdateienBild: Unnütze Eintragung in Gewerbeauskunftdateien
Unnütze Eintragung in Gewerbeauskunftdateien
… schon früher an sie versandt wurde, wodurch die ganze Sache einen noch behördlicheren Charakter bekommt (Mahnung). Außerdem bezeichnen sich diese Unternehmen allesamt „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Die Gegenleistung für 39,85 € im Monat, zweijährige Bindungsfrist (954,40 €), die sie für ein Abo dieser Unternehmen haben, ist verschwindend gering. Es wird …
Bild: BGH schiebt Branchenverzeichnis-Abzocke Riegel vorBild: BGH schiebt Branchenverzeichnis-Abzocke Riegel vor
BGH schiebt Branchenverzeichnis-Abzocke Riegel vor
… dass sie von den (unfreiwilligen) Kunden dort nicht vermutet werden, unwirksam sind. Dies gilt danach auch, wenn die Kunden Unternehmer sind. Gerade die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) verschickte an viele Neugründer von Gesellschaften oder Vereinen entsprechende Formulare. Kurz nachdem eine neue Gesellschaft oder ein Verein gegründet wurde, ist …
Sie lesen gerade: Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?