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Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!

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(openPR) Tausende Gewerbetreibende sind auf die amtlich aussehenden Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hereingefallen und in eine teure Abofalle getappt.

Viele Empfänger der erhaltenen amtlich aussehenden Formulare der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ waren der Meinung, sie würden einer amtlichen Aufforderung folgen und schickten die Formulare ausgefüllt zurück. In Wahrheit jedoch, wurde mit der Rücksendung des Formulars die Aufnahme in das Online-Branchenverzeichnis der GWE Wirtschaftsinformations GmbH beantragt. Der fette Jahrespreis 570.- Euro. Den geprellten Unternehmen war zu keinem Zeitpunkt klar, dass sie einen Vertrag abschlossen.



Wer nicht zahlte wurde mit Inkasso- und Gerichtsverfahren überzogen.

Das haben sich viele der geprellten Unternehmen nicht gefallen lassen und Strafanzeige gegen die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erstattet. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelte dann auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen mehrere Personen. Schadenshöhe 20 Millionen Euro.

Dann kommt die Überraschung, die keiner der geschädigten Unternehmen versteht:

Das zuständige Landgericht Düsseldorf widerspricht dem Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft und lehnte es ab, die Betrugsvorwürfe der Staatsanwaltschaft zum Prozess zuzulassen.

Ist das jetzt ein Freibrief für notorische Betrüger?

Die geprellten Unternehmen haben aber trotzdem gute Chancen die erhaltene Rechnung nicht bezahlen zu müssen, denn zivilrechtlich ist das Vorgehen der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ als Irreführung untersagt. So hat in dieser Sache auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Wer also noch zu solchen Zahlungen aufgefordert wird, oder von anderen Abzockereien betroffen ist, kann sich als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „getäuscht und abgezockt“ auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft getäuscht und abgezockt“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf getäuscht und abgezockt“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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