(openPR) Das Kammergericht Berlin (20 U 157/10) hat in einem Berufungsrechtsstreit das soweit ersichtlich höchste, jemals von einem deutschen Gericht zugesprochene Schmerzensgeld ausgeurteilt. Das Gericht gab den Wert mit 650.000 € an. Dieser errechnet sich aus einem Einmalbetrag von 500.000 € und einer monatlichen Geldrente von 500 €. Die Geltendmachung weiteren (materiellen) Schadenersatzes ist dabei nicht ausgeschlossen.
Dem Urteil lag ein ärztlicher Behandlungsfehler zugrunde. Als Folge dessen ist ein vierjähriges Kind seitdem schwerstens körperlich und geistig geschädigt und zu 100 % pflegebedürftig.
Als erhöhend wertete es das Gericht, das nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Kind sich seiner ausweglosen Lage in gewisser Weise bewusst ist.
Trotz dieses "hohen" Betrages sind die in Deutschland von den Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeld im internationalen Vergleich eher gering. Vereinzelt urteilen die Gerichte sogar in schweren Geburtsschadensfällen mit gravierenden Folgen nur Schmerzensgelder in Höhe von 300.000 € aus. Allerdings lässt sich in der Rechtsprechung eine langsame aber stetige Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern ausmachen.
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