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OwnerShip-Fonds MS KASUGTA - Mächtige Treuhänder und ohnmächtige Investoren

(openPR) (Bremen, 9. Mai 2012) Voraussichtlich am 18. Mai 2012 wird über das künftige Schicksal des OwnerShip-Fonds MS KASUGTA entschieden. Einmal mehr geht es im vorliegenden Fall um die Sanierung eines Schiffsfonds. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht zeigt der Fall beispielhaft, dass die Macht eines Treuhänders oft zu einer Ohnmacht der Anleger führt. Inklusive der damit verbundenen finanziellen Risiken.



Die KASUGTA ist ein Produkten/Chemikalien-Tanker. Eigentümer sind die Anteilseigner der MS KASUGTA Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, eines Schiffsfonds des Emissionshauses OwnerShip. Verwaltet wird der Fonds von der OwnerShip Treuhand GmbH. Der Tanker wurde im August 2004 von einer japanischen Werft an den Fonds ausgeliefert und von diesem für fünf Jahre fest verchartert. Anschließend fuhr das Schiff ohne Festcharter, bis es im April 2010 an eine Gesellschaft in Singapur vermietet wurde.

„Mit seinem Schreiben vom 27. April 2012 bittet der Treuhänder, die OwnerShip Treuhand GmbH, die Anteilseigner, die bis dato geleisteten Ausschüttungen von rund 1,9 Millionen Euro dem Fonds als neues Kapital zu Vorzugskonditionen wieder zur Verfügung zu stellen“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Geld solle verwendet werden teils für einen Verlustausgleich, höhere Klassekosten, als Liquiditätsreserve und für die Teilnahme an einem Einnahme-Pool. „Dem genannten Schreiben ist überdies ein so genanntes Finanzierungskonzept beigefügt, dessen wichtigste Inhalte stichwortartig dargestellt werden“, fügt Ahrens hinzu.

Vergleicht man die Kernaussagen, auch „Prämissen“ genannt, dieses Finanzierungskonzepts mit dem damaligen Verkaufsprospekt, werden nach Auffassung der KWAG zahlreiche Ungereimtheiten deutlich. „Das gilt gleichermaßen für die Angaben zu den Charterraten, den Betriebs- sowie den Klassekosten, insbesondere aber im Hinblick auf die Teilnahme der KASUGTA am sogenannten Hansa Tankers Pool“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

Über die Teilnahme am Pool und die Umsetzung des vom Treuhänder vorgeschlagenen Finanzierungskonzepts sowie über die deshalb nötigen Änderungen im Gesellschaftsvertrag sollen die Anteilseigner bis zum Stichtag 18. Mai 2012 schriftlich abstimmen. Im Schreiben der OwnerShip Treuhand GmbH heißt es dazu wörtlich: „Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie für oder gegen den Antrag stimmen oder sich der Stimme enthalten möchten … Gemäß des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages vertritt die OwnerShip Treuhand GmbH die Stimmen derjenigen treugebenden Gesellschafter, von denen kein Votum übersandt wird. Sofern wir bis zum 18. Mai 2012 keine schriftliche Antwort erhalten, werden wir für die Beschlussfassungspunkte mit Ja stimmen.“

Im Gegensatz zum Verkaufsprospekt „mit seinen relativ detaillierten, wenn auch teils offensichtlich völlig unzutreffenden Annahmen und Prognosen enthält das Schreiben des Treuhänders überhaupt keine Prognoserechnung. Die Investoren können deshalb keine Plausibilitätsprüfung anstellen“, kritisiert Ahrens. Überdies werde ein Drohszenario aufgebaut. Denn ohne Zustimmung der Anteilseigner zum Finanzierungskonzept bliebe allein der sofortige Verkauf des Tankers. Dann würden nur rund 37 Prozent des eingesetzten Kapitals an die Investoren zurückfließen.

„Anleger können aber die Ultima ratio des sofortigen Verkaufs nicht beurteilen, weil eben das Informationsschreiben die neue Prognoserechnung nicht enthält. Überdies drängen sich erhebliche Zweifel an der Prognosefähigkeit des Treuhänders auf“, sagt Ahrens.

Begründung: Der Grundsatz des Treuhandvertrags „Wer schweigt stimmt zu“ grenzt in Anbetracht der völlig unzureichenden Investoren-Information an treuwidriges Verhalten des Treuhänders. Bei solch gravierenden Entscheidungen ist es „die Pflicht des Treuhänders, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und diese durch präzise sowie aussagefähige Arbeitsunterlagen vorzubereiten“, betont Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Die im Treuhänder-Schreiben vom 27. April 2012 genannte Widerspruchsmöglichkeit gegen die vorgesehene Abstimmung im schriftlichen Verfahren ist „rein theoretischer Natur. Die Macht hat hier wie häufig in solchen Fällen der Treuhänder. Und was gerade beim OwnerShip-Fonds MS KASUGTA passiert, grenzt schon an Machtmissbrauch.“

Internet: www.kwag-recht.de; www.bank-kritik.de;

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