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Sieben Tipps zum Bauen mit Bauträger

26.04.201212:06 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Sieben Tipps zum Bauen mit Bauträger
Baubegleitend Beratung vom unabhängigen Sachverständigen. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)
Baubegleitend Beratung vom unabhängigen Sachverständigen. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

(openPR) Wer sein Eigenheim von einem Bauträger errichten lässt, muss sich um weniger kümmern, als der Bauherr eines Architektenhauses. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Bauen.de, das Informationsportal für Bauherren und Renovierer, gibt sieben Tipps.



Nürnberg, 26. April 2012 - Das Bauen mit dem Bauträger ist für viele Bauherren eine angenehme Option, weil man sich um weniger kümmern muss, als beim Hausbau in Eigenregie. Dennoch sollte man auf einige Dinge achten, um späteren Ärger zu vermeiden, erläutert das Fachportal bauen.de.

Tipp 1: Referenzen einholen
Wie in jeder Branche gibt es auch bei Bauträgern schwarze Schafe. Deshalb sollte man sich nach bereits fertig gestellten Häusern des jeweiligen Bauträgers erkundigen und deren Bewohner fragen, ob es zu Unregelmäßigkeiten kam: Wurden Fristen eingehalten? Gab es Mängel? Zudem kann es wichtig sein, etwas über die Bonität des Unternehmens zu wissen. Denn geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, so kann das Folgekosten und Verzögerungen für den Bauherrn bedeuten. Die Schufa bietet zum Beispiel inzwischen auch Privatpersonen an, eine Bonitätsauskunft über Unternehmen einzuholen.

Tipp 2: Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen
Die Angaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung sind oft eher oberflächlich oder gar unvollständig. Hinter der Formulierung: „in hochwertiger Ausführung“ kann sich vieles verbergen. Deshalb sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung möglichst exakt alle relevanten Leistungen aufführen. Ein Muster für eine solche Bau- und Leistungsbeschreibung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet.

Tipp 3: Zahlungsplan prüfen
Der Bauträgervertrag sollte unbedingt einen Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) enthalten. Davon abweichende Zahlungspläne gehen in der Regel zu Lasten des Bauherren, weil Vorkasse verlangt wird: Geht der Bauträger bankrott, ist das Geld für die noch nicht erbrachten Leistungen verloren.

Tipp 4: Kosten für Erschließung und Anschlüsse
Oft sind im Festpreis für das Bauträgerhaus nicht die Kosten für die Grundstückserschließung und Hausanschlüsse enthalten. Diese sollten nicht unterschätzt werden, denn sie machen in der Regel noch einmal etliche tausend Euro aus.

Tipp 5: Kosten für Sonderwünsche und Außenanlagen
Der Grundpreis für das Haus ist die eine Sache. Die andere sind die Kosten für wünschenswerte Zusatzausstattungen. Auch hier gilt: Vor Vertragsabschluss ausrechnen lassen, welche Zusatzkosten auf einen zukommen. Auch die Kosten für die Außenanlagen sind in der Regel nicht im Preis enthalten.

Tipp 6: Qualitätssicherung während des Baus
Empfehlenswert ist es, mit dem Bauträger vertraglich zu vereinbaren, dass man während der Bauphase das Recht hat, regelmäßig die Baustelle zu inspizieren und dass eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Fachmann durchgeführt wird.

Tipp 7: Abnahme nach Fertigstellung
Bei der Abnahme des fertigen Hauses sollte unbedingt ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, in dem alle Mängel dokumentiert werden. Mangelhafte Gewerke sollte nur mit Vorbehalt abgenommen werden. Zwischenabnahmen sind nicht zu empfehlen: Denn dann beginnt die Gewährleistungsfrist schon ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Es ist auch empfehlenswert, für die Abnahme die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Quelle: www.bauen.de

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