(openPR) 24.04.2012. Berufspendler suchen nach Alternativen um den derzeit explodierenden Benzinpreisen trotzen zu können. Die Hauptgründe zur Bildung von Fahrgemeinschaften sind die Kostenersparnis und der Umweltschutz.
Der Kostenvorteil liegt klar auf der Hand – jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft kann für den Weg zur Arbeit die Pendlerpauschale von € 0,30 (einfacher Weg) geltend machen, egal ob die Wegstrecke mit dem eigenen PKW zurückgelegt wird oder nicht.
„Nach der Organisation der Fahrgemeinschaft sollte auch an die Absicherung der einzelnen Berufspendler gedacht werden “, so Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. In Deutschland besteht eine Absicherung durch eine Pflicht- und gesetzliche Versicherung bei so genannten Wegefahrten, wie der Weg von und zum Arbeitsplatz, so Jürgen Buck weiter. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung tritt bei etwaigen Unfällen die gesetzliche Unfallversicherung ein. „Trotz allem sollte mit den Mitfahrern eine Haftungsbeschränkung vereinbart werden, um eine persönliche Haftung in Ausnahmefällen auszuschließen“, rät Jürgen Buck.
Denn bei einem Unfall abseits der normalen Wegstrecke vom Arbeitsplatz nach Hause, wie beispielsweise ein Umweg zu einem Einkaufszentrum, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Auch Schadensersatzansprüche von nicht gesetzlich versicherten Personen, wie zum Beispiel Hausfrauen, sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Auch wenn höhere Gewalt zum Unfall führt, bestehen weder ein Schmerzensgeld- noch ein Schadensersatzanspruch.
Es gibt natürlich spezielle Insassenunfallversicherungen, die jedoch nur Unfälle mit dem PKW absichern. Grundsätzlich rät Jürgen Buck jedoch zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit entsprechender Versicherungssumme, die eine Rundumabsicherung bietet, und nicht nur auf Unfälle als Mitfahrer beschränkt ist.
Weitere Hinweise und Muster zur Haftungsbeschränkung zum Thema „Fahrgemeinschaften“ finden Sie im Internet unter www.geldundverbraucher.de. unter Rubrik „Gratis“.











