(openPR) Hohe Spritpreise und nervenaufreibende Staus - mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, ist selten ein Vergnügen. Daher werden Fahrgemeinschaften immer beliebter: Wer das Auto mit Kollegen teilt, schont seinen Geldbeutel und die Umwelt. Aber wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn ein Unfall passiert?
Gesetzlicher Schutz nur auf direktem Weg
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf dem Weg zum Arbeitsplatz und nach Hause versichert. Werden dabei Fahrer und/oder Mitfahrer verletzt, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Sie übernimmt u.a. Heilkosten und zahlt bei schweren Dauerschäden gegebenenfalls eine Rente. Voraussetzung ist allerdings, dass der "direkte Weg" in die Firma gewählt wird. Dazu zählen auch die Abholwege zu den einzelnen Mitfahrern oder die Fahrt zum Kindergarten. Aber Vorsicht: Will der Fahrer oder ein Mitfahrer auf dem Weg zur Arbeit noch schnell etwas Privates erledigen, z.B. das Auto volltanken oder zum Geldabheben auf die Bank, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts!
Kfz-Haftpflicht des Fahrers tritt ein
Über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers - sofern ein Restschaden verbleibt - Schadenersatz und ein eventuelles Schmerzensgeld, so die Experten der Allianz Versicherung. Liegt die Schuld beim Fahrer der Fahrgemeinschaft, dann zahlt dessen Kfz-Haftpflicht an die anderen Insassen - der Fahrer geht indes leer aus. Es sei denn, er hat eine zusätzliche Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen. Die ersetzt auch den Schaden des Fahrers. Und wenn der Fahrer den Unfall zwar verursacht hat, ihn aber keine Schuld trifft? Das kann z.B. der Fall sein, wenn er am Steuer einen Herzinfarkt erleidet. Nach dem Schadenersatzrecht erhalten die Mitfahrer auch dann Leistungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, z.B. bei der Allianz, nachdenken. Sie hilft - unabhängig von Leistungen der gesetzlichen Versicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers - bei schweren Dauerfolgen mit einer Kapitalzahlung und gegebenenfalls mit einer Rente. Und das nicht nur bei Unfällen auf dem Weg ins Büro, sondern auch in der Freizeit. Weitere Informationen unter Link „ http://www.rödel-ohg.de“. Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG













