(openPR) Eine sehr interessante Diskussion zum § 42a WaffG ist derzeit auf der Seite der Bundeskanzlerin im Gange. Es geht um Einhandtaschenmesser, deren Führen nach einer Neuerung nur berechtigten Personen gestattet ist.
Ziel der Gesetzesänderung sollte es sein, Messer präventiv sicher zu stellen, um potentiellen Gefahren vorzubeugen. In der Praxis erwies sich dieses löbliche Ziel als Überregulierung, die zudem groteske Auswüchse erkennen lässt.
Messer - auch Einhandmesser - sind Werkzeuge. Messer sind nicht Böse. Es sind böse Menschen, die Messer für böse Ziele einsetzen.
Sehr treffend stellt ein Diskussions-Teilnehmer fest, dass das Waffengesetz in seiner jetzigen Fassung des § 42a völlig untauglich ist, da es gesetzestreue Bürger kriminalisiert, die Probleme aber nicht beseitigt. Es käme dem Versuch gleich, Bankräubern dadurch das Handwerk zu legen, indem vor Banken ein Halteverbot für Fluchtfahrzeuge eingerichtet wird.
Im Budoten Blog erfahren Sie mehr http://blog.budoten.com/einhandmesser-legal-illegal-ganz-egal
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