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LOHNunion® GmbH - Die Märzklausel bei der Lohn-u. Gehaltsabrechnung

26.03.201220:49 UhrIT, New Media & Software
Bild: LOHNunion® GmbH - Die Märzklausel bei der Lohn-u. Gehaltsabrechnung
LOHNunion Servicedienstleister für Lohn- u. Gehaltsabrechnungen
LOHNunion Servicedienstleister für Lohn- u. Gehaltsabrechnungen

(openPR) Werden Einmalzahlungen in den Monaten Januar, Februar oder März eines Jahres ausgezahlt, so gelten Besonderheiten bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. In vielen Fällen wird die Einmalzahlung nämlich nicht dem Auszahlungsmonat, sondern dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres (meist Dezember) zugeordnet. Dann gelten die damaligen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze. Und das bis dahin im Vorjahr erzielte beitragspflichtige Gehalt wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und überlassen Sie die stetigen Änderungen und immer neuen Anforderungen des EStG einem erfahrenen Dienstleister.

Überzeugende Vorteile: Nachhaltige Kostenreduzierung und Minimierung der zeitlichen Inanspruchnahme für die Durchführung der laufenden Personalabrechnung bei bester Servicequalität.

Die LOHNunion® GmbH ist einer der führenden Dienstleister für individuelle Lösungen rund um die Personalabrechnung, für alle Unternehmensgrößen und Branchen.
Mit über 10-jähriger Erfahrung in der Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung für über 2.000 Unternehmen haben wir gelernt, worauf es Ihnen ankommt und welche Anforderungen Sie an Ihren Outsourcing-Partner stellen.
Unsere Kunden wählen zwischen Komplettpaketen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und erzielen eine nachhaltige Kostensenkung in Verbindung mit einer beispielhaften Servicequalität.

Testen Sie uns/Produkt LOHNcomfort®:
http://www.lohnunion.de/start-produkt-lohn-lohnabrechnung-lohnabrechnungen.html


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http://www.haufe.de/personal/topIssueDetails?objectIds=1327654367.42

Quelle: www.haufe.de

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