Pauschalreisen: Nächtliche Ankunft ist zumutbar
(openPR) Wer eine Pauschalreise bucht, muss auch nächtliche Flugzeiten für An- und Abreise akzeptieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil: fachanwaltsuche.de/fas/tipps/tipps_537.htm des Amtsgerichts München hervor.
Der Hintergrund: Ein Ehepaar hatte eine dreiwöchige Reise in die Türkei gebucht. Als sie die Flugscheine erhielten, fielen sie aus allen Wolken. Demnach sollte die Hinreise per Flieger um 22.25 Uhr starten. Um 02.25 Uhr war die Ankunft in der Türkei geplant. Mit einem weiteren Bustransfer hätte dies eine Ankunft im Hotel um 06.00 Uhr morgens bedeutet. Das wollten die Eheleute nicht mit sich machen lassen. Sie traten vom Vertrag zurück und verlangten Schadensersatz. Die Sache musste letztlich vor Gericht entschieden werden. Nein, sagte der Richter nun. Das Verhalten der Eheleute sei übertrieben. Eine Nacht schlecht oder wenig schlafen heißt noch lange nicht, dass dadurch der gesamte Urlaub verdorben ist.
Tipp: Wer in einer ähnlichen Situation ist lässt sich besser frühzeitg von einem Fachanwalt http://www.fachanwaltsuche.de/ beraten oder holt sich ein erstes Feedback bei einem Rechtsanwalt online www.anwalt-onlineservice.de ein, z.B. beim Anwalt-Onlineservice.de.
Redaktion fachanwaltsuche.de mit Material von PM RAK Stuttgart 6/11; Amtsgerichts München Az.: 173 C 23180/10
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