openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

21.03.201217:54 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Mit der Steuer-Spar-Erklärung bis zu 1.200 Euro sparen

Mannheim, 21. März 2012. Der Staat fördert von einem Unternehmen ausgeführte Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Machen Steuerzahler diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend, gibt es bis zu 20 Prozent oder maximal bis zu 1.200 Euro vom Staat zurück. Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2012 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist die Absetzung dieser Dienstleistungen ganz einfach. Zudem erfährt der Nutzer sofort, mit welcher Erstattung er rechnen kann.



Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen – was ist wichtig?

Haben Steuerzahler beispielsweise ihre Mietwohnung oder ihr Eigenheim streichen lassen oder war der Gärtner am Werk, gibt es Geld zurück.
Die Förderung von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro, bezieht sich dabei auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Am eingesetzten Material und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer beteiligt sich der Staat nicht. Trotzdem kann es sich richtig lohnen: Hat etwa die Renovierung der privaten Wohnung oder des Hauses ohne Materialkosten 6.000 Euro gekostet, gibt es 1.200 Euro zurück.
Doch Achtung bei der Rechnung: Die Arbeits-, Maschinen- und Fahrkosten müssen getrennt vom Material aufgeführt werden. Zudem darf der Handwerker oder Dienstleister niemals bar bezahlt werden, sondern die Rechnung ist immer per Überweisung zu begleichen. Sonst ist der Steuerabzugsbetrag verspielt.

Handwerkerleistungen ganz einfach mit der Steuer-Spar-Erklärung absetzen

Besonders einfach geht die Beantragung der Förderung von Handwerkerleistungen mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2012. Das Programm leitet den Anwender dank des bewährten Helfers „Roter Faden“ Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung. Dabei fragt das Tool den Nutzer, ob für das abgelaufene Steuerjahr Kosten für Handwerker oder Dienstleister angefallen sind. Diese werden dann einfach nur eingetragen. Zudem liefert die Software zahlreiche nützliche Tipps und Hinweise.

Ein letzter Tipp: Anwender die dennoch unsicher sind, ob bestimmte Handwerker- oder Dienstleistungen begünstigt werden, sollten die Belege trotzdem sammeln und den Antrag stellen. Einen Versuch ist es immer wert. Ob der Finanzbeamte alles anerkannt hat, lässt sich mit dem „Bescheidprüfer“ der Steuer-Spar-Erklärung ganz einfach prüfen. Passend dazu liefert der „Einspruchsgenerator“ Formulierungsvorschläge und erstellt bei Bedarf das Einsspruchsschreiben aufgrund der Eingaben im individuellen Steuerfall.

Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es in diesem Jahr erstmalig neben der Windows-Version auch für das Betriebssystem Mac OS X.

Systemvoraussetzungen Steuer-Spar-Erklärung 2012
Windows: Pentium-PC ab 1 GHz, CD-ROM Laufwerk, Windwos 7, Vista oder XP SP2, mind. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher, USB-Installation möglich, USB 2.0 Stick ab 512 MB
Mac: Mac OS X ab Version 10.6 (Snow Leopard), mind. 1 GB RAM, ca. 450 MB Festplattenspeicher, USB-Installation: USB 2.0-Stick ab 512 MB


Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es auch in diesem Jahr in verschiedenen Varianten:

• Steuer-Spar-Erklärung 2012, PC- und Mac-Version, für alle Steuerzahler
UVP: 39,95 Euro
• Steuer-Spar-Erklärung 2012 plus, für umfangreiche Steuerfälle
UVP: 49,95 Euro
• Steuer-Spar-Erklärung 2012 für Selbstständige
UVP: 89,95 Euro
• STEUEReasy2012, für einfache Steuerfälle
UVP: 15,95 Euro

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 618192
 1543

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag

TÜV Siegel: Ausgezeichneter Service bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft
TÜV Siegel: Ausgezeichneter Service bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft
Mannheim, 10.November. Der TÜV Saarland hat in einer repräsentativen Umfrage über 5.000 Kunden der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu ihrer Zufriedenheit mit den Serviceleistungen des Verlages befragt. Das Urteil fällt zum dritten Mal in Folge „sehr gut“ aus. Wie bereits 2010 und 2012 erreichte die Akademische Arbeitsgemeinschaft auch in diesem Jahr in allen Prüfpunkten Bestnoten und wurde mit dem Zertifikat „TÜV Service tested“ ausgezeichnet. „Dieser Hattrick macht uns stolz und motiviert uns gleichzeitig, den hohen Standard zu halten sow…
Bild: Steuertipps für Existenzgründer und Start-upsBild: Steuertipps für Existenzgründer und Start-ups
Steuertipps für Existenzgründer und Start-ups
Kostenloser Ratgeber mit wichtigen steuerlichen Informationen Mannheim, 10. Juli 2014. Wie komplex das deutsche Steuersystem gerade für Selbstständige ist, wissen die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, einer Tochter des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer, aus Ihrer täglichen Arbeit. Seit über 40 Jahren erstellen sie Ratgeber zu Steuerthemen; ihre Erfahrung zeigt: Viele Existenzgründer und Start-up-Unternehmen setzen sich nicht ausreichend mit dem Thema Steuern auseinander. Dabei zahlen sich steuerrechtliche…

Das könnte Sie auch interessieren:

Handwerkerleistungen: Sogar das Stimmen des Klaviers ist steuerbegünstigt
Handwerkerleistungen: Sogar das Stimmen des Klaviers ist steuerbegünstigt
… sich alle fühlen, die selber oder deren Kinder ein Musikinstrument zum häuslichen Musizieren nutzen. Denn das Stimmen der Instrumente gehört zu den steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen. Dies geht so zwar nicht explizit aus dem neuesten BMF-Erlass hervor, doch begünstigt sind Wartung und Reparatur von allen Gegenständen, "die in der Hausratversicherung …
Bild: Anliegerbeiträge zur Erstellung von Gehwegen und Straßenlaternen sind keine HandwerkerleistungenBild: Anliegerbeiträge zur Erstellung von Gehwegen und Straßenlaternen sind keine Handwerkerleistungen
Anliegerbeiträge zur Erstellung von Gehwegen und Straßenlaternen sind keine Handwerkerleistungen
Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Zuge der Durchführung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mindern die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, max. um 1.200 € jährlich. Erforderlich ist u. a., dass die Aufwendungen im Haushalt des Steuerpflichtigen anfallen. Der Begriff „im Haushalt“ ist räumlich-funktional …
Bild: MyHammer begrüßt Maßnahmenpaket der BundesregierungBild: MyHammer begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung
MyHammer begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verdoppelt sich auf 1.200 Euro - Steuerersparnis für haushaltsnahe Dienstleistungen steigt auf 4.000 Euro - MyHammer erwartet positive Impulse für Handwerk und Dienstleistungssektor Neuss, den 11. November 2008 – Gerade hat die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung …
Bild: Steuervorteil für HandwerkerleistungenBild: Steuervorteil für Handwerkerleistungen
Steuervorteil für Handwerkerleistungen
Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gelten jetzt neue Regeln. Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar. „Handwerkerleistungen im Privathaushalt sind steuerlich begünstigt: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 Euro, werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen“, sagt …
Bild: Mit Handwerkerleistungen zur SteuererstattungBild: Mit Handwerkerleistungen zur Steuererstattung
Mit Handwerkerleistungen zur Steuererstattung
„Seit dem Jahr 2009 können im Privatbereich in Anspruch genommene Handwerkerleistungen zu einer Steuerstattung von bis 1.200 Euro führen“, sagt Iris Bumes-Kremser, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Durch das Konjunkturpaket I der Bundesregierung wurde die bis zum Jahr 2008 geltende Grenze …
Bild: Steuerrecht, Einkommensteuer: Gartengestaltung haushaltsnahe Dienstleistung und / oder Handwerkerleistung?Bild: Steuerrecht, Einkommensteuer: Gartengestaltung haushaltsnahe Dienstleistung und / oder Handwerkerleistung?
Steuerrecht, Einkommensteuer: Gartengestaltung haushaltsnahe Dienstleistung und / oder Handwerkerleistung?
… mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für Handwerkerleistungen gewährt werden können. Im Streitfall hatten die Kläger im Jahre 2003 ihr neu errichtetes Eigenheim bezogen. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 machten sie zweierlei …
Bild: Handwerker im Haus? – So hilft der Staat sparen!Bild: Handwerker im Haus? – So hilft der Staat sparen!
Handwerker im Haus? – So hilft der Staat sparen!
… werden dann von fleißigen Handwerkern übernom-men. An den anfallenden Kosten beteiligt sich auch der Staat und zwar immer dann, wenn es sich um „haushaltsnahe“ Handwerkerleistungen handelt. In den Genuss dieser steuerlichen Vergünstigung kann jeder kommen, also Eigentümer, aber auch Mieter. Darauf weist Haus & Grund hin. Zu den Handwerkerleistungen …
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: Für die meisten Deutschen ein wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: Für die meisten Deutschen ein wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit
… führenden Immobilienportale, legt repräsentative Umfrage vor Nürnberg, 9. Juni 2010. Mit 82 Prozent Zustimmung halten die meisten Deutschen die Steuerabschreibungen von Handwerkerleistungen für ein wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage von Immowelt.de, eines der führenden Immobilieportale. Seit Januar …
Bild: Steuern sparen mit Haushaltsnahen DienstleistungenBild: Steuern sparen mit Haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuern sparen mit Haushaltsnahen Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen führen zu Steuerersparnissen. Was sind aber die Voraussetzungen und wie kommt man in den Genuss der Steuerersparnis? Alfred Himmelsbach, Steuerberater der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr, erklärt: „Die Begünstigung wird in Form eines Steuerabzugsbetrags gewährt. Der Bürger kann den Betrag direkt …
Handwerkerleistungen: Jetzt Musterverfahren wegen doppeltem Steuerbonus 2008 anhängig
Handwerkerleistungen: Jetzt Musterverfahren wegen doppeltem Steuerbonus 2008 anhängig
Das Internetportal Steuerrat24 hatte in seinem monatlichen SteuerSparbrief April 2009 von einer Gesetzespanne im Zusammenhang mit der Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen berichtet: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Verdoppelung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen erst für Leistungen gelten, die ab dem 1.1.2009 …
Sie lesen gerade: Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen