(openPR) Pressemitteilung der Freien Initiative Ehemaliger Heimkinder vom 16. März 2012
Das schnelle Ende des Fonds Heimerziehung ?
Die Brisanz der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes gegen die Bundesrepublik Deutschland ist bezüglich der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung, da die Aufhebung der 30-jährigen Verjährung sämtlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen in Deutschland ansteht.
Der Fonds Heimerziehung ist eigentlich schon beendet, bevor er überhaupt benutzt werden kann. Durch die Verfassungsbeschwerde von Friedhelm Münter beim BVerfG (Az.: 1 BvR 3023/11) wird Deutschland durch die einzuholende Vorabentscheidung beim EuGH, bezüglich der Verjährungsaufhebung ein echtes Problem haben.
In den betreffenden Jahren gab es über 3000 Kinderheime und Jugendanstalten in denen ca. 800.000 Kinder und Jugendliche unter schweren Menschrechte verletzenden Bedingungen leben und arbeiten mussten. Es wurde der Runde Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre eingerichtet, der in den Jahren 2009 und 2010 eine Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungslösung erarbeiten sollte. Am 16. November 2011 wurde eine Wiedergutmachung ohne Rechtsanspruch in Form eines „120 Mill. € Fonds Heimerziehung“ beschlossen, wobei davon 20 Mill. € als Rentenersatzleistungen dienen sollten.
Die derzeitige Problematik zur Umsetzung des Fonds Heimerziehung besteht darin, dass es nur über ein Gesetz, eine rechtlich ordentliche Entschädigung geben kann. Vor allem sind die Hilfe- bzw. Unterstützungs- und/oder Rentenersatzleistungen, wegen der Anrechenbarkeit, nicht dem SGB II und SGB XII in Einklang zu bringen. Außerdem müssen alle damaligen Opfergruppen der ehemaligen minderjährigen Mündel, als staatlich Schutzbefohlene aus Ost- und Westdeutschland, gleich behandelt werden.
Der privatrechtliche Fonds Heimerziehung ist ohne Rechtsanspruch und darf deswegen keine Steuergelder verwenden und wegen der bis dato in Deutschland (nicht in Europa!) noch bestehenden Verjährung schwerer Menschenrechtverletzungen kann es keinen gesetzlichen Fonds Heimerziehung mit Rechtsanspruch zur Entschädigung geben.
Gez. Gregor Ter Heide
Weitere Quellen:
- Konstruktive Lösungsvorschläge aus den Reihen der ehemaligen Heimkinder hier: http://www.macahead.com/Up_and_down/fi_ehk_data/forum/fi_ehk_dokus/Vorschlag-und-Erklaerung-zum-Fonds-Heimerziehung-xxx.pdf
- Und hier im Forum der Freien Initiative Ehemaliger Heimkinder fi-ehk.de :
http://www.fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=10437#post10437









