(openPR) 08.03.2012. „Der tut nichts, der will doch nur spielen!“. Sie haben diese Aussage auch schon einmal von einem Hundebesitzer gehört? Doch trau schau wem. Für den Fall der Fälle ist es vor allem für den Hundebesitzer wichtig, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
In den meisten Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde jetzt schon Pflicht. Nur in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Pflichtversicherung noch nicht. Unabhängig davon, ist für alle Hundehalter die Haftpflichtversicherung wichtig.
„Nicht nur ein als gefährlich eingestufter Hund kann seinen Besitzer schnell ruinieren“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI) in Heilbronn. „Die Folgekosten können schnell in fünf- bis sechsstelligen Eurobeträgen enden“.
Hundebesitzer mit älteren Versicherungsverträgen sollten zudem die Versicherungssumme überprüfen. Diese sollte mindestens drei Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Auch sollten Mietsachschäden in ausreichender Höhe versichert sein. Informationen zu weiteren sinnvollen Einschlüssen und einen kostenlosen Versicherungs-Check stellt die GELD UND VERBRAUCHER e. V. (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, bis 31. März 2012 zur Verfügung.









