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Hundehalter haften auch ohne Verschulden für Schäden: uniVersa empfiehlt Kombination mit Privathaftpflicht

(openPR) In Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg ist sie bereits generell Pflicht, empfehlenswert ist sie für jeden Hundehalter: die Haftpflichtversicherung für den Hund. Denn der Hundehalter haftet über die sogenannte Gefährdungshaftung unabhängig vom Verschulden, wenn der Hund einen Schaden anrichtet. Das kann zum Beispiel bereits sein, wenn mit dem angeleinten Hund spazieren gegangen wird und er eine entgegenkommende Frau aggressiv anbellt, die davon erschrickt und stürzt. Die Behandlungskosten, der Rettungseinsatz, Schmerzensgeld sowie die beim Sturz kaputt gegangene Hose und Bluse sind dann vom Hundehalter zu bezahlen. Viele sind sich dessen nicht bewusst und unterschätzen das Haftungsrisiko, erklärt die uniVersa Versicherung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der Hundehalter in unbegrenzter Höhe mit seinem Einkommen und Vermögen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen von Dritten und wehrt unberechtigte Forderungen, wie eine Art passiver Rechtsschutz, ab. Oftmals lässt sich der Schutz relativ preiswert in eine Privathaftpflichtversicherung einschließen. Bei der uniVersa ist dies zum Beispiel bereits ab 53 Euro pro Jahr möglich. In der Kombination sind auch zahme Haustiere, wie Vögel und Katzen, sowie das Hüten fremder Hunde, sofern dies nicht gewerblich geschieht, mitversichert.

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