(openPR) Der Gesetzgeber sieht wenig "Spielraum": Im Sinne der so genanten Tierhalterhaftpflicht ist jeder Besitzer in vollem Umfang für alle Schäden verantwortlich, die ein Tier, das in seinem Haushalt lebt, irgendwo verursacht. Verständlich! Denn wer sollte sonst dafür aufkommen, wenn unser "Struppi" einen schlechten Tag hat und einem Passanten, der arglos an uns vorüber will, die Hose zerbeißt oder gar eine klaffende Fleischwunde zufügt?
Dennoch ist eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung zunächst ein Kann, kein Muss. So jedenfalls war es lange Jahre, bis verschiedene blutige Zwischenfälle - oft im Zusammenhang mit großen und wehhaften Rassen -, Öffentlichkeit und Politiker wach rüttelten: Seitdem ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer in den Bundesländern Berlin und Hamburg zwingend vorgeschrieben. So muss nach Auskunft der IAK GmbH in Berlin seit dem 1. Januar 2005 jeder neu angeschaffte Hund versichert werden; alle anderen Hunde spätestens zum 1. Januar 2010: "In anderen Bundesländern wurden - zumindest für bestimmte Rassen -, ebenfalls Pflichtversicherungen eingeführt!"
Leider sind, da die Verordnungen Ländersache sind, auch die Spielregeln (Leine, Maulkorb etc.) für große und wehrhafte Rassen bzw. die Regeln zu Hundehaltung allgemein, sehr unübersichtlich und verschieden.
Ohnehin sollte sich niemand einer trügerischen Sicherheit hingeben: Die meisten Bisswunden gehen nach Auskunft der Versicherer auf das Konto kleiner Rassen!
In der Tat stellt nämlich jede Tierhaltung ein unüberschaubares Risiko dar, das den Halter im schlimmsten Fall ruinieren kann. Denn auch Reit-, Zug- oder Nutztiere können mal beißen, treten oder auch ausreißen. Kaum vorstellbar, was alles passieren kann, wenn das sonst so gehorsame Pony auf die Straße trabt und der Mofa-Fahrer, der dem Tier ausweichen will, von einem Lkw erfasst wird ...
Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung für Pferdehalter (noch) keine Pflicht ist, sollte kein verantwortungsbewusster Tierhalter darauf verzichten. Schließlich ist es schlimm genug, wenn das eigene Tier andere Menschen schädigt. Dann sollte doch wenigstens die zügige Regulierung dieses Schadens gesichert sein!?!
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