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Bundesregierung verweigert Afghanistan-Bilanz

20.09.200516:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Bundesregierung / parlament. Anfrage / KSK / Afghanistan

Datum: 20. 09. 2005


Bundesregierung verweigert „Afghanistan“-Bilanz

Heute antwortete die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage nach der Bilanz des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan.
Dazu erklärt Petra Pau, Linkspartei.PDS im Bundestag:

Am 29. August 2005 hatte ich konkret gefragt:
“Mit welchem konkreten Auftrag befinden sich gegenwärtig Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan und wie viele verletzte bzw. getötete Soldaten hat das KSK bei seinen bisherigen Einsätzen in Afghanistan zu beklagen…?“

1. Zum Ablauf der Frist für die Beantwortung, also am 6. September 2005, wurde mir unter anderem mitgeteilt:
„Die Beantwortung der Frage verzögert sich leider… Staatssekretär Kolbow wird ihnen spätestens bis zum 13. September 2005 antworten.“

2. Am 16. September 2005 gab es noch immer keine Antwort, was mich zu der Annahme veranlasste:
„Heute wurde beschieden, dass es vor der Bundestagswahl keine Antwort mehr geben wird. Ich schließe daraus: Die Bilanz des deutschen KSK-Einsatzes in Afghanistan muss so verheerend sein, dass die Bundesregierung die Wahrheit vorerst verschweigen will.“

3. Heute wurde mir - mit Datum vom 2. September 2005 - zur Bilanz des KSK-Einsatzes in Afghanistan schriftlich mitgeteilt:
“Der Deutsche Bundestag wird über den Verteidigungsausschuss auf dem dafür vorgesehenen Weg und unter Beachtung der erforderlichen Schutzbestimmungen laufend über Einsätze der Spezialkräfte der Bundeswehr unterrichtet.“

Ich entnehme dieser nichts sagenden Antwort:
A. Die Bundesregierung missachtet die parlamentarischen Rechte gewählter Abgeordneter.
B. Die Bundesregierung ist nicht willens, eine belastbare Bilanz zum KSK-Einsatz zu ziehen.
C. Die tatsächliche Bilanz ist offenbar so brisant, dass sie als streng geheim gilt.

Mein Resümee:
Die Bundesregierung will demnächst im Bundestag das Mandat der Bundeswehr in Afghanistan erneut verlängern und erweitern. Dafür gibt es keine Grundlage.


PS:
Der entsprechende Schriftverkehr kann über mein Büro eingesehen werden.

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