(openPR) Berlin, 10.02.2012
Der Bundesrat hat am 10.02.2012 die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Mediationsgesetzes gestoppt und in den Bund-Länder-Vermittlungsausschuss verwiesen. Stein des Anstoßes aus Ländersicht ist das im Gesetzesentwurf vom 15.12.2011 vorgesehene Ersetzen der gerichtsinternen Mediation durch das Konzept des Güterichters.
Besonders die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich bereits in der Vergangenheit stark für die gerichtsinterne Mediation eingesetzt.
Die Standunkte der Interessengruppen sind klar: Länder und Richterbund verweisen auf die bisherige Aufbauarbeit und Erfolge der gerichtsinternen Mediation und wehren sich gegen die Abschaffung eines aus ihrer Sicht etablierten Verfahrens. So sagt Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) (Mecklenburg-Vorpommern) in einer Pressemitteilung: "Viele über Jahre in der Mediation aktive Richterinnen und Richter haben mit großem Engagement die gerichtliche Mediation aufgebaut und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in dieses Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung gestärkt. In unserem Land ist die gerichtliche Mediation ein wichtiger "Motor" – und soll es auch bleiben!"
Hingegen verweisen Mediatoren und Mediationsverbände darauf, dass eine gerichtliche und außergerichtliche Streitvermittlung nicht das Gleiche sind. "Wo Mediation draufsteht, sollte auch Mediation drin sein." schreibt etwa die EUCON in einer Stellungnahme zur aktuellen Situation. Als Hauptgründe für die Skepsis an der gerichtsinternen Mediation werden genannt:
- Die fehlende Haftung des Richters für seine Arbeit als "Mediator"
- Die bestehende Amtsautorität des Richters die sich mit dem Gedanken einer freien Lösungsfindung durch die Parteien nicht vereinbaren lässt
- Die Zeitbegrenzung von gerichtsinternen Mediationen
- Von der außergerichtlichen Mediation abweichende Regelungen zur Verschwiegenheit
- Gerichtsinterne Mediation ist kostenfrei
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