(openPR) Die Namens- und Genussrechte an der OFL Anlagenleasing AG bezeichnet der Prospekt zwar als ,,klever angelegt‘‘ im Ergebnis begegnet diese Prospektaussage aber erheblichen Bedenken.
Wir haben bei hier vertretenen Mandanten feststellen müssen, dass diese Anlageform grundsätzlich im Rahmen von Hautürgeschäften vertrieben wurde.
Zwischenzeitlich hat die Firma Four Gates AG mit Sitz in Bautzen die Rechte und Pflichten der OFL Leasing AG übernommen. Wie die Four Gates AG im Dezember 2011 mitteilt, wurden die Gewinnausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010 der Genussrechtsinhaber ausgesetzt. Zwar erklärt die Geschäftsführung der Four Gates AG, dass dies im Interesse der Anleger geschehen sei.
Nachvollziehen können wir dies allerdings nicht.
Das Aussetzen der Gewinnausschüttungen kann nie im Interesse der Anleger sein, dies spricht viel mehr dafür, dass in der Vergangenheit möglicherweise nicht ordentlich mit dem Geld der Anleger gewirtschaftet wurde. Der Vertrieb hat in der Regel diese Form der Kapitalanlage als äußerst sicher bezeichnet. In einem hier bearbeiteten Fall wurde die Anlage ,,so sicher wie ein Sparbuch‘‘ tituliert. Dass derartige Zusicherungen nicht zutreffen, zeigt die Entwicklung der Gesellschaft. Wir haben vor dem Hintergrund solcher falschen Versprechungen des Vertriebes und unserer Ansicht falschen Angaben im Rahmen des Prospektes die fristlose Kündigung der Beteiligung für den Mandanten erklärt.
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