(openPR) Wenn früher auf einem Bauernhof von einer Glucke Hühnerküken ausgebrütet wurden, hatten die männlichen Tiere fast alle ein kürzeres Leben als die weiblichen. Die meisten Hähnchen wurden, wenn sie ausgewachsen waren, nach und nach geschlachtet, während die Hennen am Leben gelassen wurden, um Eier zu legen. Damals gab es Hühnerrassen, die wir heute als „Zweinutzungshuhn“ bezeichnen würden, weil sie sowohl Fleisch als auch Eier lieferten. Diese doppelte Nutzung spielt in der modernen Intensivtierhaltung keine Rolle mehr. Seit einigen Jahrzehnten gibt es zwei völlig unterschiedliche Hochleistungshühner.
Die eine Sorte ist auf extreme Legeleistung gezüchtet und legt ungefähr 300 Eier im Jahr. Weil aber nur die Hennen Eier legen, werden die männlichen Küken am ersten Lebenstag aussortiert und getötet. Eine Mast dieser männlichen Küken lohnt sich nicht, weil sie erst mit ungefähr einem halben Jahr ausgewachsen sind.
Dagegen ist die andere Zuchtlinie auf unglaublich schnelles Wachstum gezüchtet. Die Küken, die beim Schlupf etwa 40 Gramm wiegen, haben mit etwa 35 Tagen schon ein Gewicht von ca. 2 Kilogramm. Dies trifft für männliche und weibliche Tiere fast gleichermaßen zu, so dass keine Auslese oder Trennung der Geschlechter stattfindet. Dennoch werden die Masthühnchen von der Geflügelwirtschaft fälschlicherweise als Mast“hähnchen“ bezeichnet, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzugaukeln, dass es sich um die Brüder der Legehennen handelt.
Es ist immer wieder überraschend festzustellen, wie viele sonst recht gut informierte und interessierte Menschen auf diese Irreführung hereinfallen.
Als Ministerin Aigner bei der Pressekonferenz der Deutschen Agrarjournalisten in ihrer Eigenschaft als Verbraucherschutzministerin gefragt wurde, ob es nicht Betrug sei, ein weibliches Masthuhn als Masthähnchen anzubieten, zeigte sich, dass auch ihr diese Problematik nicht bewusst war, und sie überließ die Beantwortung dieser Frage zunächst ihrem MinDir Bernhard Kühnle. Dieser meinte, es bestehe schließlich kein Qualitätsunterschied. Nach einer Erläuterung des Sachverhalts durch die Fragestellerin sagte Ministerin Aigner dann, wenn ein solcher Betrug vorliege, müsse er abgeschafft werden.
Die Forderung nach einer verbindlichen aussagekräftigen Kennzeichnung aller tierischen Produkte nach Herkunft und Haltungsform, um auch den nicht so gut informierten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen Produkte aus Intensivtierhaltungen zu entscheiden, stimmte Ministerin Aigner nicht zu. Sie erläuterte, dass eine solche verpflichtende Deklaration nur auf EU-Ebene möglich sei. Auf Bundesebene seien nur Kennzeichnungen auf freiwilliger Basis möglich. Es bleibt abzuwarten, ob bei der angestrebten Transparenz-Kampagne vielleicht doch noch neue Wege nicht nur zur genauen Angabe der geografischen Herkunft sondern auch zu den Haltungsbedingungen der Tiere erreicht werden können.











