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Kooperation für mehr Sicherheit

02.02.201218:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bayrisches Justizministerium verlangt nach verstärkter Überwachung der Gerichte –
auch durch private Sicherheitsunternehmen

Berlin, Februar 2012. Aus den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht zog das bayrische Justizministerium nun seine Konsequenzen: In Zukunft sollen auch private Sicherheitsunternehmen die Gerichte schützen. Kooperationen zwischen privaten und öffentlichen Sicherheitskräften bestehen bereits seit vielen Jahren, jedoch steigt derzeit die Nachfrage von staatlicher Seite aufgrund immer komplexer werdender Anforderungen und einer qualitativ verbesserten Ausbildung der Dienstleister. „Wir können öffentliche Sicherheitsarbeit zwar nicht ersetzen, aber effizient unterstützen“, erläutert Ali Tatar, Geschäftsführung SGB Schutz & Sicherheit GmbH.

Wie schnell aus einer vermeintlich ungefährlichen Situation ein tragisches Unglück entstehen kann, zeigt der Mordfall im Amtsgericht Dachau Anfang Januar. Während der Urteilsverkündung erschoss ein Angeklagter im Gerichtssaal einen jungen Staatsanwalt. Sicherheitsvorkehrungen gab es nicht, da es sich um eine Routineverhandlung handelte, bei der keine Gewalttat zu erwarten war. Laut Urteil hätte der Täter, ein 54-jähriger Transportunternehmer, das Gericht als freier Mann verlassen. Zeugen, die während der Verhandlung anwesend waren, überwältigten den Schützen, der daraufhin wegen Mordes festgenommen wurde. Er hatte eine Pistole, die er illegal beschafft hatte, mit in den Saal geschmuggelt, ohne dabei kontrolliert worden zu sein. Anders als in großen bayrischen Gerichten, gibt es im Amtsgericht Dachau keine Durchleuchtung wie am Flughafen – nur auf Anordnung würde schärfer kontrolliert, so ein Sprecher des Justizministeriums. In diesem Fall seien lediglich zwei Justizwachmeister an der Pforte anwesend sowie eine Kamera am Eingang installiert. (1)
„Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben, aber bestmögliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz aller. Gerade in Gerichtsgebäuden halte ich Detektorschleusen für dringend notwendig, um Zwischenfälle wie in Dachau zu vermeiden, egal ob es sich um Amts- oder Landesgerichte handelt“, so der Sicherheitsexperte Tatar. Zudem wird Personal zum Durchsuchen verdächtiger Personen benötigt, wenn die Schleuse angeschlagen hat. In dieser Hinsicht möchte der bayrische Ministeriumssprecher Wilfried Krames laut Augsburger Allgemeinen stärker auf einen Mix von privatem Sicherheitspersonal und eigenen Bediensteten setzen. „Wir haben gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit
behördlichen Kräften gemacht, da beide Seiten auch vom gemeinsamen Erfahrungsaustausch profitieren“, betont Tatar.

Ebenso ordnet die ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren (IMK) private Sicherheitsdienstleister als wichtigen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur ein. Dies spiegelt auch den Alltag staatlicher und privater Sicherheitskräfte wider: City-Streifen im Auftrag von Kommunen und des Einzelhandels gehören ebenso längst zum gängigen Stadtbild, wie die Kontrolle und Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch der Schutz öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser, Schulen und Gerichte sowie ganzer Wohngebieten wird von privaten Dienstleistern ausgeführt. Nicht zuletzt spielt ein Zusammenwirken zwischen Sicherheitsgewerbe und Polizei bei öffentlichen Großveranstaltungen eine wichtige Rolle. „Das beste Beispiel für eine gelungene Kooperation ist die Sicherheit an deutschen Flughäfen. Zoll, Bundespolizei und Sicherheitsdienstleister arbeiten seit langem erfolgreich Hand in Hand um ein möglichst störungsfreies und kundenfreundliches Reisen gewährleisten zu können“, erläutert Tatar.

Bestehende Sicherheitsschleusen in Gerichten haben einen Standard, wie er von Flughäfen bekannt ist. Mit Metalldetektoren, Durchleuchtungsgeräten und Sondenstab lassen sich bewaffnete Überfälle in öffentlichen Einrichtungen vermeiden, dass zeigt auch eine Bilanz aus dem Jahr 2000: Bundesweit orteten die Spürgeräte über 7.000 Messer, knapp 2.000 Schusswaffen, 1.000 Tränengassprays und 1.700 weitere unzulässige Gegenstände wie Elektroschocker.(2) Inwieweit Konsequenzen aus der Schießerei im Dachauer Amtsgericht gezogen werden, bleibt abzuwarten.

(1) http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,808618,00.html
(2) http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=43

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