(openPR) Euro-Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Doch nicht immer müssen sie akzeptiert werden. An Tankstellen beispielsweise findet der Kunde häufig den Hinweis, dass 500-Euro-Banknoten nicht angenommen werden. In der Tat müssten die Bestände an Wechselgeld unverhältnismäßig groß sein. Zudem ist der Schaden besonders groß, sollte der Kassierer einer Fälschung zum Opfer fallen.
Als Grundregel gilt: Die gekaufte Ware oder Dienstleistung sollte in einem angemessenen Verhältnis zu dem hingegebenen Geldschein stehen. Wer die Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 490 Euro zu bezahlen hat, kann einen 500-Euroschein zücken. Aber bei einer Tankrechung von 40 Euro kann der Tankwart die Annahme eines 500-Euroscheins verweigern. Denn: Tankstellen, Einzelhandelsgeschäfte usw. sind keine Wechselstuben.
Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.
12 Zeilen à ca. 88 Anschläge









