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Kabel Deutschland verliert vor Gericht

23.01.201210:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kabel Deutschland verliert vor Gericht
Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin - Kanzlei für Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin - Kanzlei für Verbraucherrecht

(openPR) Berlin, 21.01.2012. Der große Kabelanbieter Kabel Deutschland verlor einen Rechtsstreit gegen seine Kundin vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick. Das Gericht urteilte, dass Kabel Deutschland erst dann die monatliche Gebühr für den Festnetz/DSL-Anschluss abrechnen darf, wenn der alte Anschluss der Kundin bei ihrem bisherigen Anbieter beendet ist.

Eine Berlinerin wollte von der Telekom zu Kabel Deutschland wechseln. Auf der Homepage von Kabel Deutschland wurde ihr zugesichert, dass der neue Kabelanschluss erst dann berechnet wird, wenn der alte Telekom-Vertrag beendet ist. Das war der Kundin sehr wichtig, denn sie konnte sich nicht zwei Festnetz/DSL-Anschlüsse gleichzeitig leisten.

Nachdem sie den Vertrag online bestellt hatte, wurde dieser schnell von Kabel Deutschland installiert, aber leider auch sofort berechnet. Von dem Moment der Installation an sollte die Verbraucherin somit den bisherigen Telekom-Anschluss als auch den neuen Kabel-Deutschland-Anschluss gleichzeitig bezahlen. Dies, obwohl Kabel Deutschland ihr vertraglich zugesichert hatte, dass die Zahlungspflicht erst dann beginnt, wenn der bisherige Festnetz/DSL-Anschluss gekündigt und beendet ist.

Das wollte die Kundin nicht akzeptieren. Sie legte Widerspruch gegen die Rechnungen von Kabel Deutschland ein. Schließlich zog Kabel Deutschland vor Gericht und verklagte die Frau auf Zahlung der monatlichen Kabelgebühr.

Die Kabelkundin wehrte sich und schaltete die Verbraucherschutzkanzlei Hollweck in Berlin ein. Rechtsanwalt Thomas Hollweck verteidigte die Mandantin vor dem Amtsgericht Köpenick und gewann den Prozess. Die Kundin muss nun keine Gebühren an Kabel Deutschland bezahlen. Das Gericht sah es als unberechtigt an, dass Kabel Deutschland sofort ab Anschlussschaltung schon Gebühren verlangen darf, obwohl vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

Den genauen Sachverhalt erfahren Sie hier:

http://www.kanzlei-hollweck.de/2011/10/31/kabel-deutschland-verliert-vor-gericht-ag-k%C3%B6penick-az-17-c-162-11-vom-13-10-2011/

Dieses Urteil ist wichtig für alle Kunden eines DSL/Festnetz-Anbieters, der sofort nach Anschlussschaltung die Gebühren berechnen möchte, obwohl er seinem Kunden versichert hat, dass das erst mit Beendigung des alten Anschlusses geschehe.

Thomas Hollweck
Rechtsanwalt in Berlin

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