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MPC OFFEN Flotte - Santa B Schiffe: Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

Bild: MPC OFFEN Flotte - Santa B Schiffe: Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

(openPR) Bei dem Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Containerfrachter investiert hat. Der Fonds wurde in den Jahren 2006 und 2007 platziert. 8 Schiffe fahren in 5-jähriger Festcharter, die übrigen 6 Schiffe in Tagescharter. Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.



Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Aus dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapitals incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS Santa B Schiffe GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Was für den von uns vertretenen Anlegern des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.

Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.

Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.

Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Artikellink mit mehr Informationen: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/mpc-muenchmeyer-petersen-capital-ag-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

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