(openPR) In jüngster Zeit hat der Bundesfinanzhof einige wichtige Entscheidungen zum Körperschaftssteuerrecht gefällt. In seinem Urteil vom 31. Mai 2005 (I R 74, 88/04) hat der I. Senat des BFH unter Vorsitz von Dr. Gosch ein Urteil gefällt, nach dem einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die innerhalb eines ebenfalls in den Niederlanden ansässigen aktiv tätigen Konzerns auf Dauer als Holdinggesellschaft ausgegliedert wird, ist die Steuerentlastung gemäß § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG 1990/1994 auch dann nicht nach § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 versagt werden kann, wenn an ihr Personen beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten. Damit ist der BFH von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen.
Diese und weitere Urteile des BFH zum Körperschaftssteuerrecht haben wichtige Auswirkungen auf Unternehmen, auch im internationalen Kontext. Der Vorsitzende des I. Senats, Dr. Dietmar Gosch, erläutert diese Urteile auf einem Seminar der FORUM Institut für Management GmbH am 20. Oktober 2005 in München.
Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften, verdeckte Gewinnausschüttungen und internationale Steuergestaltungen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Dieses Fachseminar bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich in komprimierter Form über alle wichtigen Entwicklungen im Körperschaftssteuerrecht anhand neuester BFH-Urteile zu informieren.
Dr. Gosch ist seit Juni 1995 Mitglied im I. Senat und hat dessen Vorsitz im März 2005 übernommen; seit Januar 2004 ist er auch Mitglied im Großen Senat des BFH. Der Fachwelt ist Dietmar Gosch durch Abhandlungen zu den verschiedensten steuerlichen Themen bekannt. Er ist u.a. Herausgeber eines Kommentars zum Körperschaftsteuergesetz und Mitautor führender Kommentare zum Einkommensteuerrecht.
Kontakt:
Dr. Sigrid Mulas
FORUM Institut für Management GmbH
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Das Veranstaltungsprospekt zum Download finden Sie unter:
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