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Freie Apothekerschaft kritisiert Politik und Gesetzgeber: Juristisches Gutachten in Auftrag gegeben!

21.12.201110:11 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Freie Apothekerschaft kritisiert Politik und Gesetzgeber: Juristisches Gutachten in Auftrag gegeben!

(openPR) Rechtswidrig sind – nach Auffassung der Freien Apothekerschaft, eines bundesweiten Vereins selbständiger Apotheker – die „Korrekturen“ einiger Krankenkassen und die damit verbundenen Zahlungsrückbehalte bei so genannten „Betäubungsmittel-Rezepten“. Jetzt gab der Verein bei einer Freiburger Anwaltskanzlei ein juristisches Gutachten in Auftrag.



Die Kanzlei soll die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Retaxierungen prüfen und, um das Problem künftig zu lösen, Vorschläge für eine mögliche Änderung der Rechtsgrundlage erarbeiten. Nach Prüfung der rechtlichen Lage wird aus dem Gutachten auch eine Handlungsempfehlung für die Mitglieder des Vereins resultieren. Sollte es Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Praxis der Krankenkassen geben, könnten auf Basis des Gutachtens auch Klagen gegen die Retaxierungsverfahren angestrengt werden.

Mit Verwunderung und Empörung nimmt die Freie Apothekerschaft bereits seit geraumer Zeit zur Kenntnis, dass offenbar die gesamte Apothekerschaft als Leistungserbringer von Politik und Krankenkassen „zum Abschuss“ freigegeben ist.

Weder das Bundesgesundheitsministerium noch der Bundestag mit seinem Ausschuss für Gesundheit nimmt in irgendeiner Form Stellung zum skandalösen Vorgehen einiger Betriebskrankenkassen. Dabei haben gerade die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die relevanten Gesetze auf den Weg gebracht.

Offenbar versteht der Gesetzgeber sein Handwerk nicht und schafft - bewusst oder unbewusst - Interpretationsspielräume, welche die Krankenkassen zum Nachteil der Apotheken nutzen.

Ein weiteres Beispiel ist die zweite Stufe des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes. Die zum 1. Januar 2012 gesetzlich festgelegte Umstellung der Großhandelsvergütung (mit einem geschätzten Einsparvolumen von rund 200 Millionen Euro) trifft nicht den pharmazeutischen Großhandel, sondern wieder die Apotheken. Diese werden weitere drastische Einkommensverluste erleiden.

Nach den jüngsten Verhandlungen zwischen Großhändlern und Apotheken muss man davon ausgehen, dass die Apotheken in weit höherem Maße zur Kasse gebeten werden. In Schätzungen ist von der doppelten Summe die Rede, also von 400 Millionen Euro. In der Konsequenz würden die 21.000 deutschen Apotheken durch das Gesetz und seine Folgen mit über 600 Millionen Euro belastet. Zahlreiche Apotheken schließen durch die Folgen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) für immer ihre Türen. Etliche Abgeordnete, die im Bundestag für das AMNOG stimmten, äußerten gegenüber der Vereinsführung, dass sie diese Konsequenzen für die Apotheken nicht geahnt und schon gar nicht gewollt haben.

Bereits im Jahre 2009 informierte die Freie Apothekerschaft vor der Abstimmung zum AMNOG schriftlich alle Angeordneten und warnte vor den verheerenden Folgen des Gesetzes. Dem Verein liegen Stellungnahmen zahlreicher Politiker vor, die das Gesetzesvorhaben und seine Konsequenzen damals herunterspielten.

Ein absolutes Unding ist es aus Sicht der Freien Apothekerschaft auch, dass den Abgeordneten von den verantwortlichen Referatsleitern des BMG keine nachvollziehbaren Begründungen der Gesetzesentwürfe vorlagen. Auch hat es keine Prüfung der weitreichenden Folgen für die Apotheken – und damit für die pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung - gegeben.

Zu Zeiten eines Herrn Rösler konnten im Deutschen Bundestag sogar ungestraft Unwahrheiten zu den Grundparametern (etwa eine defizitäre Kassenlage der Krankenkassen trotz ansteigender Konjunktur) im Vorfeld des AMNOG verbreitet werden.

Die jetzigen Entscheidungen lassen für die Freie Apothekerschaft nur den Schluss zu, dass die Politik ein sozialistisches Gesundheitswesen wie zu DDR-Zeiten plant. Zu diesen Plänen gehören so genannte MVZ (Medizinische Versorgungszentren) und deutschlandweit der Abbau von mindestens 10.000 Apotheken. Gespräche zwischen Abgeordneten und dem Vereinsvorstand zeigten, dass die Politik der irrigen Auffassung ist, dass weniger Apotheken durch ein Mehr an Patienten mit staatlich verordnetem geringem „Honorar“ von 14,5 Prozent Spanne auskommen könnten. Dabei liegen die Betriebskosten alleine im Personalbereich bereits bei 23 Prozent.

Die Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept stellt also bilanzmäßig ein sattes Minus dar. Der Apotheker - als Kaufmann – fragt sich, wie ein Mehr an Minus plötzlich zum Segen werden soll. Ganz offensichtlich sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie die Staatssekretäre und Referatsleiter im BMG nicht in der Lage, von den Apotheken übersandte Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen zu lesen, analysieren und korrekte und unmissverständliche Gesetzestexte zu formulieren.

Der Entwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung, der dem Kabinett in Kürze vorgelegt wird und den Apotheken weitere untragbare Kosten aufbürden soll, ebnet den Weg für den Fremd- und Mehrbesitz. Hier sind sich anscheinend CDU/CSU, SPD und FDP einig, auch wenn eine geplante Abschaffung inhabergeführter Apotheke von allen Seiten heftig bestritten wird. Die Mitglieder des Vereins und ihre Mitarbeiter wissen, was sie im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl davon zu halten haben.

Die Freie Apothekerschaft fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem BMG endlich deutliche Weisungen zu geben oder diesen Bereich zur Chefsache zu machen. Ansonsten könnte die CDU - durch die Federführung der FDP im Gesundheitsbereich – bei Patienten und Wählern in Misskredit gebracht werden.

Wie in einem Selbstbedienungsladen haben sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 zwei großzügige Diätenerhöhungen genehmigt und dem Steuerzahler in die Tasche gegriffen. Die deutschen Apotheken erhalten seit 2003 nicht einmal einen Inflationsausgleich des damals festgelegten Honorars. Dieser Umgang mit einem angesehen Berufsstand ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Skandal.

Anmerkung: Als Ansprechpartner für das juristische Gutachten und die fachlichen Hintergründe steht Ihnen bei Fragen auch Dr. Morton Douglas in Freiburg unter der Rufnummer:
07 61 / 2 18 08 – 3 80 (E-Mail: E-Mail)
zur Verfügung.

Bildmaterial zum Thema finden Sie unter
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