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Riester-Rente – Besser als ihr Ruf?

(openPR) 13.12.2011. Die Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt der Riester-Rente zum 10jährigen Jubiläum ein schlechtes Zeugnis aus und hat in der Branche für viel Aufregung gesorgt. Selbstverständlich hat alles seine Vor- und Nachteile. Die Frage ist nur, was überwiegt und für wen rechnet sich der Abschluss einer Riester-Rente?

Allgemein gilt immer noch, dass die Riester-Rente den Vergleich zu anderen privaten Altersvorsor-geverträge nicht zu scheuen braucht. Sie bietet durch ihre drei Förderformen – Grundzulage, Kin-derzulage und zusätzliche Steuererstattung – für sehr viele Menschen eine ideale Basis zur Ergän-zung der privaten Altersvorsorge.

„Die Vor- und Nachteile müssen gegeneinander abgewogen werden, jedoch hat sich in der Vergan-genheit gezeigt, dass die Riester-Rente mehr Vorteile für beispielsweise Geringverdiener, Alleiner-ziehende oder Familien bietet. Natürlich muss bei der Auswahl des Riester-Produktes, wie bei jeder Kapitalanlage, auf die Kosten und Rendite des selbst eingebrachten Betrags geachtet werden“, erläutert Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.

Auch ein Abschluss noch im Jahr 2011 bietet einen weiteren Vorteil. Staatlich geförderte Riester Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.

Weitere Informationen zum Thema „Riester-Rente“ und einen „Förder-Rechner für die Riester-Rente“ stellt die Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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