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Im Interview: Versicherungsmakler Alexander Vorgerd klärt fünf wichtige Fragen zur Riester Rente

Bild: Im Interview: Versicherungsmakler Alexander Vorgerd klärt fünf wichtige Fragen zur Riester Rente
Alexander Vorgerd - Versicherungsmakler bei transparent-beraten.de
Alexander Vorgerd - Versicherungsmakler bei transparent-beraten.de

(openPR) Alexander Vorgerd ist seit 2015 unabhängiger Versicherungsmakler beim Maklerservice transparent-beraten.de, der Verbrauchern jederzeit kostenfreie und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen bietet. Heute erzählt uns Herr Vorgerd ein wenig über sich selbst und klärt fünf interessante Fragen rund um die Riester Rente.



Herr Vorgerd, möchten Sie uns vielleicht zuerst ein wenig über sich erzählen?

„Ja. Wie gesagt, mein Name ist Alexander Vorgerd, ich bin unabhängiger Versicherungsmakler bei transparent-beraten.de in Berlin und zur Zeit stecke ich auch noch in einer Weiterbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen. Meine Ausbildung habe ich seinerzeit bei der finanzen.de AG gemacht, auch hier in Berlin, von denen man auch schon mal was gehört haben kann. Geboren wurde ich in Luckenwalde aber von Berlin war ich einfach immer schon fasziniert, weshalb ich dann nach dem Abitur auch nur hier nach einer Ausbildung gesucht habe und auch glücklicherweise fündig geworden bin. Berlin ist einfach cool und woanders möchte ich auch erstmal nicht hin. Bei transparent beraten kann ich ganz ohne Verkaufsdruck fair beraten und habe als unabhängiger Makler einfach ein riesen Portfolio an Versicherern die ich meinen Kunden anbieten kann. Menschen zu beraten ist einfach genau mein Ding und macht mir Spaß.“

Heute ist Alexander Vorgerd Experte auf den Versicherungsgebieten Berufsunfähigkeit, Rechtsschutz, Haftpflicht und der Riester Rente, aus welcher er uns heute ein paar Tipps geben wird.

Welche Vorteile bringt einem die Riester Rente?

„Die Riester Rente wurde ursprünglich eingeführt um die Rentenlücke zu schließen. Um die Bürger zusätzlich zu dieser Rentenart zu motivieren und dass sie diese auch bis zum Rentenbeginn besparen, wurden die Zulagen eingeführt. Jeder Riestervertrag erhält jährlich vom Staat die Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Dazu bekommt ein Elternteil die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind das ab 2008 geboren wurde. Als zweiten Anreiz können max. 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Steuervorteil und der Zulagenförderung ist der Riestervertrag geschützt und das eingezahlte Kapital garantiert. Genauer gesagt, das angesparte Geld ist pfändungssicher, garantiert eine lebenslange Rente und maximal 30 Prozent können direkt bei Rentenbeginn ausgezahlt werden.“

Wann kann ich mir die Riester Rente auszahlen lassen?

„Verträge die seit 2012 abgeschlossen wurden, können frühestens mit dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung führen. Der Auszahlungsbeginn sollte am besten mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben gewählt werden, also zusammen mit der Auszahlung der gesetzlichen Altersrente.“

Ich habe einen Riestervertrag der seit 10 Jahren besteht, mein Berater empfiehlt mir, dass ich in einen neuen Vertrag wechseln soll. Macht das Sinn?

„Grundsätzlich kann ich keinen vorzeiteigen Vertragswechsel empfehlen. Oftmals sind Altverträge besser gestellt als die heutigen Angebote der Riester Rente. Daher sollte unbedingt vorher geprüft werden, ob der bestehende Vertrag zum Angebot Nachteile, in Form von geringerer Rentenauszahlung, Anlagestrategie, usw. mit sich bringt. Sollte man ein Angebot bekommen und alle Vertragsdetails mit dem bestehenden Vertrag abgeglichen haben und es stellt sich heraus, dass das Angebot besser ist, dann kann man natürlich auch den Vertrag wechseln. Das ist leider selten der Fall. Als Tipp: Lassen Sie sich immer ein Beratungsprotokoll geben. Damit haben Sie die Sicherheit, wie Sie beraten wurden und welche Themen besprochen wurden.“

Mein Lebenspartner ist Apotheker und hat einen Riestervertrag. Wieso erhalten wir keine Zulage?

„Bestimmte Berufsgruppen, alle die über ein Berufsversorgungswerk pflichtversichert sind, erhalten keine Zulage, weil diese nicht die Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen auch Apotheker. Ebenfalls nicht zulagenberechtigt sind freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, geringfügig Beschäftigte die den Arbeitgeberbeitrag nicht durch eigene Mittel aufstocken (450 Euro Jobs) und Rentner die schon Altersrente beziehen.

Im Gegenzug zulagenberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte, Ehepartner die selber nur mittelbar begünstigt sind, Empfänger von Hartz IV und Personen die eine Erwerbsminderungsrente oder Beamtenversorgung erhalten.“

Was bedeutet mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt?

„Unmittelbar zulagenberechtigt bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen erfüllt sind und diese der Person gutgeschrieben werden kann. Mittelbar bedeutet, dass die Person die Zulage nicht bekommt, weil diese nicht zum förderberechtigten Personenkreis zählt. Hier besteht nur die Möglichkeit, wenn der Ehepartner einen eigenen förderberechtigten Riestervertrag hat.“

Vielen Dank für das Gespräch.

Alle weiteren wichtigen Infos zur Riester Rente findet man auf https://www.riesterrente-heute.de/

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