(openPR) Berlin – Der Runde Tisch, unter der Leitung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, stellte am 30.11.2011 in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Nach eineinhalb Jahren Aufarbeitung und intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen sowie im familiären Umfeld konnten nun die Ergebnisse dessen präsentiert werden.
Die Politik zeigt sich sichtlich begeistert und zufrieden. Opferverbände hingegen sehen eher einen mäßigen Erfolg, als dass von einem endgültigen Abschluss gesprochen werden könnte.Wir fragen uns: „Wo bleiben die Opfer von gestern?“ Die scheinen in der Masse der Themen zur Missbrauchsproblematik unzureichend berücksichtigt worden zu sein.
„Einstimmige Beschlüsse“ (Leutheusser-Schnarrenberger)
Insgesamt 100 Millionen Euro sollen in einen Fonds zur Unterstützung Betroffener sexueller Gewalt fließen, wobei für die Hälfte dieses beträchtlichen Betrages eine Zusage vom Bund angekündigt wurde. Den zweiten Teil sollen die Bundesländer beitragen, eine Bestätigung liegt jedoch noch nicht vor. Aus diesem Fonds heraus sollen Hilfsmaßnahmen wie z.B. Therapien für die Geschädigten finanziert werden, die allerdings nicht sofort bereit gestellt werden, sondern zweckgebunden beantragt werden müssen. Anlässlich der Prüfung, ob ein Anspruch geltend gemacht werden kann, soll eine zentrale „Clearingstelle“ eingerichtet werden.
Einer fehlt …
Typisch, für alles braucht es einen Antrag und eine Bewilligung. Schade, denn viele Betroffene brauchen zeitnah finanzielle Unterstützung, um beispielsweise eine Therapie fortsetzen zu können, weil ihr persönliches Stundenkontingent aufgebraucht ist. Für die Dauer der Bearbeitung gibt es keine zeitliche Frist oder sonstige Vereinbarung. Unbedacht scheint auch die finanzielle Begrenzung pro Person auf maximal 10.000 Euro, wenn man bedenkt, dass eine Therapiestunde durchschnittlich mit 100 Euro zu berechnen ist und eine therapeutische Aufarbeitung mitunter Jahre in Anspruch nimmt. Sinnvoller wäre doch eine gesetzliche Aufstockung des Stundenkontingents, also eine Reform vom Bundesministerium für Gesundheit ausgehend. Doch den zugehörigen Bundesminister Daniel Bahr sucht man bei den Teilnehmern des Runden Tisches vergeblich. Denn dass die momentane Versorgung an Therapiemöglichkeiten für Suchende schlecht ist, dürfte keinem Beteiligten neu sein.
Verjährungsfristen: Ein riesiger Schritt nach vorn?
Auch über die Verjährungsfristen von sexuellem Missbrauch wurde in Berlin wohl heftig debattiert, aber zumindest wurde erkannt, dass dies ein Thema ist, wo noch Handlungsbedarf vorhanden ist. Aktuell beträgt die zivilrechtliche Verjährungsfrist, ausgehend von dem Tag, an dem die ersten Erinnerungen wieder ins Bewusstsein kehren, 3 und die strafrechtliche Frist, ausgehend vom 18. Lebensjahr, 10 bzw. bei schwerem sexuellen Missbrauch 20 Jahre. Als Ergebnis geht aus dem Bericht hervor, dass die zivilrechtliche Klagefrist auf 30 Jahre angehoben werden soll und dass die strafrechtliche Frist nicht mit dem 18., sondern erst mit dem 21. Lebensjahr beginnt.
Es sind in jedem Fall Schritte in die richtige Richtung, doch wenn es möglich ist, die zivilrechtliche Frist von 3 auf 30 Jahre zu erhöhen, warum nicht auch für die strafrechtliche Frist? Für eine durch sexuellen Missbrauch traumatisierte Person sind 3 Jahre mehr Zeit nicht viel, realistisch betrachtet wird es wohl nicht zu mehr Strafanzeigen gegenüber Tätern führen.
Ging es der Politik vordergründig um eine gerechte Anpassung der Gesetze bzgl. Verjährungsfristen? Oder sollen dadurch vielleicht Steuergelder eingespart werden? Schließlich ist bei einer Klage hinsichtlich Schmerzensgeld der Täter, sofern für schuldig befunden, verpflichtet zu zahlen – nicht der Staat. Das ist definitiv auch in unserem Sinne, dass Täter zur Verantwortung gezogen werden, doch das könnte die Begründung sein, dass nur die zivilrechtliche Frist weit nach oben geschoben werden soll. Wir fordern eine deutliche Verlängerung beider Fristen und würden eine rigorose Aufhebung dieser sehr begrüßen.
Prävention
Dass nicht nur Hilfe für die vielen Betroffenen wichtig und dringend notwendig ist, sondern auch präventiv tätig zu werden um zu vermeiden, dass weitere Kinder und Jugendliche zu Opfern werden, haben die Vertreter der Politik richtig erkannt.
So kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eine Präventionskampagne an, um die weitere Sensibilisierung der Gesellschaft zu gewährleisten und Bundesforschungsministerin Annette Schavan sicherte 30 Millionen Euro für Forschungsprojekte, wie z.B. zu Traumatisierungen von Opfern oder Gewaltvorbeugung, zu. Es wäre deutlich geworden, so Leutheusser-Schnarrenberger, dass ein „Lernprozess für die gesamte Gesellschaft notwendig wäre“.
Unsere Erfahrungen zeigen immer wieder die hohe Bedeutung von ausreichender Aufklärung und intensiver Prävention. Es genügt keine Kampagne, die den Menschen „nur“ vermittelt, dass sexueller Missbrauch existent ist, es bedarf an Informationen. Wer die Anzeichen für einen potentiellen Missbrauch an einem Kind nicht kennt, kann folglich auch nicht helfend einschreiten, ganz gleich ob es sich um den Nachbar oder um den Lehrer handelt. Doch die überwiegende Masse der Gesellschaft verfügt über zu wenig Wissen, zu lange war die Thematik Missbrauch in der Tabuzone.
Wäre es da nicht effektiver, einen Teil der zugesicherten 30 Millionen Euro direkt in die Prävention zu investieren? Indem z.B. die Lehrpläne für Schüler überarbeitet würden, um die Kinder so früh wie möglich zu stärken und ihnen das nötige Selbstbewusstsein zu geben, „Nein!“ zu sagen. Oder indem Fortbildungen zum Thema Missbrauch für Pädagogen zur Pflicht würden, um sie zu sensibilisieren.
Fazit
Das, was Opferverbände seit Jahren wissen und fordern, scheint nun endlich bei der Politik Gehör gefunden zu haben. Die Institution Runder Tisch ist gesellschaftlich von großer Bedeutung und bietet Raum für wichtige Diskussionen, doch darf nicht übersehen werden, dass es sich lediglich um Empfehlungen an den Gesetzgeber handelt, denen auch entsprechendes Agieren folgen muss.
Bedauerlicherweise scheinen die Opfer von gestern und heute ungenügend berücksichtigt worden zu sein, denn entgegen dieser immens hohen Geldbeträge ist keine Soforthilfe für Betroffene angedacht. Und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) findet gänzlich keine Aufmerksamkeit in dem Bericht. Dabei wären Veränderungen diesbezüglich notwendig, denn bei einer Statistik, in der knapp 40 Prozent aller eingehenden Anträge abgelehnt werden, kann keineswegs von einer Verwirklichung gesprochen werden.
Die Problematik sexueller Missbrauch darf nach diesem Abschlussbericht nicht erneut in den Hintergrund und somit ins Vergessen geraten, die Menschen müssen weiter aufgeklärt, sensibilisiert werden. Schließlich sind die Kinder unsere Zukunft, sie verdienen es, geschützt und wertgeschätzt zu werden – gestern, heute und auch morgen noch.
Quellen: www.nibelungen-kurier.de und www.dw-world.de












