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Stellungnahme zum Koalitionsvertrag

12.02.201809:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Stellungnahme zum Koalitionsvertrag
gegen-missbrauch e.V.
gegen-missbrauch e.V.

(openPR) Noch viel Luft nach oben

gegen-missbrauch e.V. nimmt GroKo Koalitionsvertrag unter die Lupe

„Wir hätten uns mehr Klarheit und Verbindlichkeit gewünscht“, so Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins gegen-missbrauch e. V., der sich für Betroffene sexualisierter Gewalt einsetzt. Der Verein hat den nun vorliegenden Koalitionsvertrag genau unter die Lupe genommen.

Sicher, es sind viele gute Ansätze vorhanden. Gefreut haben wir uns zum Beispiel über die verbindliche Aussage, dass die Kinderrechte nunmehr im Grundgesetz verankert werden.

Verbesserungen gibt es auch im familiengerichtlichen Verfahren. Vorgesehen ist jetzt eine kontinuierliche Fortbildung und interdisziplinäre Zusammenarbeit bei allen Beteiligten. Bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt muss nun zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz und, sofern relevant, der Rechtsmedizin eingeholt werden. Das Umgangsrecht dürfe dem Gewaltschutz nicht zuwider laufen.

Auch die Verpflichtung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention können wir nur begrüßen.

Die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats wolle man verstetigen. Klingt gut. Leider gibt es einen feinen Unterschied zwischen „wollen“ und „werden“. Und so hätten wir uns ein klares Bekenntnis gewünscht, dass diese Stelle dauerhaft gesetzlich verankert wird, und zwar einschließlich des gesamten Arbeitsstabs. Denn nicht nur der Betroffenenrat, sondern auch der Fachbeirat sollte dem UBSKM weiterhin beratend zur Seite stehen.

Positiv hervorzuheben ist, dass eine anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen in ganz Deutschland ermöglicht werden soll. Dies ermöglicht Opfern von Gewalt, aussagekräftige Beweise zu sichern, auch wenn diese sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anzeige entscheiden. In einigen Bundesländern ist dies bereits zum heutigen Zeitpunkt möglich.

Ergänzend hierzu wünschen wir uns eine Gesetzesgrundlage, die eine kostenfreie Rechtsberatung vor Erstattung einer Strafanzeige sicherstellt.

Wieder auf der Agenda: die Reformierung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER), welche bereits im Koalitionsvertrag von 2013 anvisiert wurde und die bisher nicht umgesetzt wurde. Im Zuge der SER-Reform solle nun auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden. Wie man dies erreichen will, wird nicht erwähnt. Auch hätten wir uns ein Zeitfenster für die Umsetzung gewünscht, damit die Reformierung des SER nun endlich Fahrt gewinnt.

Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wird vorerst weitergeführt und man werde darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten. Da der Bund die Länder aber nicht zu einer Beteiligung zwingen kann, befürchten wir, dass viele Bundesländer sich weiterhin weigern werden, in den Fonds einzuzahlen, da sie auf die Umsetzung des SER setzen; und hier ist wieder der Bund in der Pflicht.

Darüber hinaus fehlen konkrete Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen von sexualisierter Gewalt.

Zwar plane die GroKo ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, u.a. mit dem Ausbau von Frauenhäusern, der Fokus scheint hier jedoch auf aktuelle Fälle und auf häuslicher Gewalt zu liegen.

Noch immer gibt es kein ausreichendes Beratungsnetz für Betroffene sexualisierter Gewalt und viele der bestehenden Fachberatungsstellen sind aufgrund mangelnder staatlicher Förderung unterbesetzt oder unzureichend qualifiziert bzw. ausgestattet (z. Bsp. für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Migrationshintergrund). Die meisten Beratungsstellen fangen zudem nur Mädchen und junge Frauen auf; die Versorgung männlicher Betroffener ist nach wie vor völlig unzureichend. Zudem sind qualifizierte Traumatherapeut_innen weiterhin Mangelware.

Unberücksichtigt bleiben auch Beratungsangebote für erwachsene Menschen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erfahren haben und Unterstützung benötigen.

Das geplante konsequentere Vorgehen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz ist sehr lobenswert, allerdings müssen dann auch die Randbedingungen stimmen, d.h. Personal in Strafverfolgungsbehörden und Justiz muss eklatant verstärkt werden. So fordern wir seit Jahrzehnten eine Anhebung der Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) und für die Verbreitung, Erwerb und Besitz von sogenannten kinderpornographischen Schriften (§ 184 StGB) auf 1 Jahr, damit Strafverfahren nicht mehr gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt und diese Straftaten somit im erweiterten Führungszeugnis sowie im Bundesregister erfasst werden können.

Ob die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) auch über den 31. März 2019 hinaus fortgeführt werden wird, wird im Koalitionsvertrag leider nicht erwähnt.

„Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen.“, so heißt es im Koalitionsvertrag. In vier Jahren werden wir sehen, ob die Politiker es diesmal tatsächlich ernst meinen und weder Mühen noch finanzielle Mittel scheuen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen.

Petra Billich, 2. Vorsitzende

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