(openPR) 29. August 2003
Zur Klausurtagung der Arbeitsgruppe Haushalt der SPD- Bundestagsfraktion erklaert der haushaltspolitsche Sprecher, Walter Schoeler:
Die Arbeitsgruppe Haushalt wird vom 31. August bis 2. September 2003 auf einer Klausurtagung in Grimma/Sachsen unter zeitweiser Teilnahme von Bundesfinanzminister Hans Eichel, des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Joachim Poss, fast aller SPD-Laenderfinanzminister sowie Thomas Jurk, dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Sachsen den Entwurf des Bundeshaushalts 2004 und die Entwicklung bis 2007 beraten. Die Beratungen werden ab Montagabend gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Haushalt von Buendnis 90/Die Gruenen stattfinden.
Richtlinien fuer die Beratungen werden sein:
1. Nach wie vor gilt: Zum grundsaetzlichen Konsolidierungskurs gibt es keine Alternative. Mit langem Atem muss die Rueckfuehrung der Neuverschuldung unbeirrt weiterverfolgt werden, um Stueck fuer Stueck Spielraeume fuer die Zukunftssicherung unseres Landes zu gewinnen. Nur so lassen sich beschaeftigungs- und wachs-tumswirksame Umstrukturierungen hin zu besserer Bildung und Ausbildung, zu mehr Forschung, besserer Infrastruktur und wirksamerer Familienpolitik schaffen. Die Arbeitsgruppen tragen deshalb das Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 mit einem Volumen von 14 Milliarden Euro fuer den Bund und 9,1 Milliarden Euro fuer Laender und Gemeinden in vollem Umfang mit.
2. Die Neuverschuldung liegt gemaess Haushaltsentwurf einschliesslich der Finanzierung des Vorziehens der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 bei 28,8 Milliarden Euro. Dieser Eckwert ist im Zuge der Beratungen zumindest einzuhalten. Die Mehrbelastung des Haushalts 2004 von saldiert rund einer Milliarde Euro, die durch die Beschluesse des Kabinetts vom 13. August - insbesondere zur Reform der Gewerbesteuer - entstanden ist, ist durch Ausgabenkuerzungen und/oder Einnahmenverbesserungen aufzufangen.
3. Die Arbeitsgruppen unterstuetzen das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform mit einem Volumen von 15,6 Milliarden Euro ebenso wie das Massnahmenbuendel der Agenda 2010 zur strukturellen Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme. Beides wird entscheidend zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplaetzen, zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme und zur Befoerderung des Wachstums beitragen. Zur Einhaltung des Eckwertes der Neuverschuldung ist bei der Beratung dieses Massnahmenbuendels jedoch sicherzustellen, dass der vorgese- hene Finanzrahmen der Gesetzesvorhaben eingehalten wird.
4. Anzustreben ist, in den Haushaltsplanberatungen zukunftsorientierte Ausgaben durch Umschichtungen vom konsumtiven zum investiven Bereich zu staerken.
5. Etwaige zusaetzliche Ausgaben muessen durch echte Einsparungen im jeweiligen Einzelplan finanziert werden. Veraenderungen von Schaetzansaetzen stehen dafuer nicht zur Verfuegung.
6. Entlastungen bei Schaetzansaetzen haben allein der Gegenfinanzierung zwangslaeufiger Zusatzbelastungen oder der Absenkung der Neuverschuldung zu dienen.
7. Zusaetzliche Verpflichtungsermaechtigungen duerfen zur Vermeidung kuenftiger Vorbelastungen nur bei entsprechender Kuerzung von bestehenden Verpflichtungsermaechtigungen aus gebracht werden.









