(openPR) Der Präsident des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg, Norbert Kunz, begrüßt, dass die Richter am Bundesverwaltungsgericht in diesem konkreten Fall gegen die Verrichtung des rituellen Gebets außerhalb der Unterrichtszeit entschieden haben. Der Schulfrieden und die Garantie eines ordnungsgemäßen Unterrichtsablaufs sind wichtiger als religiöse Glaubensregeln und -handlungen (BVerwG 6 C 20.10).
Kritisch sieht Norbert Kunz allerdings die Feststellung der Richter, dass im Grundsatz auch außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule ein Gebet erlaubt sei. „Der Staat öffnet schon jetzt den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Türen an seinen Schulen und ermöglicht den Schülern ein Bekenntnisfach. Hier sollte auch zukünftig der Ort sein, an dem Glaube und Weltanschauung aktiv an der Schule gelebt werden können. Es muss dabei bleiben: Die staatliche Schule ist keine Kirche. Die Schule ist ein Ort der Bildung, Erziehung und des friedlichen und toleranten Zusammenlebens.“
Der muslimische Schüler Yunus M. wollte vor dem Bundesverwaltungsgericht durchsetzen, während der Schulzeiten auf dem Gelände des Dietzenberg-Gymnasiums sein rituelles Gebet durchführen zu können, nachdem ihm dies vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagt wurde. Der Kläger kann nun noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.













