Excalibur Tatarelis & Partner KG – 3. Niederlage in Folge
(openPR) Erneut musste die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG in einem von der Anwaltskanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven betreuten Fall eine Niederlage hinnehmen.
Die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG hatte mal wieder versucht eine Forderung aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung einzuklagen. Diese Vereinbarung wurde im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung der ATLANTICLUX S.A. abgeschlossen. Demnach sollte die hier vertretene Mandantin ca. 1/3 der monatlichen Rate für die Vermittlungsgebühr aufbringen und der Rest sollte zur Bedienung der Lebensversicherung genutzt werden.
Der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG war bekannt, dass sich die Mandantin zum Abschlusszeitpunkt in einer angespannten finanziellen Lage befand und damit nur sehr eingeschränkt eine Altersvorsorge betreiben konnte. Durch die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG wurde ihr dann die Lebensversicherung der ATLANTICLUX unterbreitet. Die monatlich zu erbringenden Zahlungen an die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG und die ATLANTICLUX überschritten den finanziellen Freiraum der Mandantin um bis zu 100%. Darin hat das Landgericht Wuppertal eine Falschberatung gesehen die im Ergebnis zur Klageabweisung führte.
Damit hat das Landgericht Wuppertal zu Recht die Entscheidung des AG Wuppertal bestätigt. Denn dieses hatte bereits den Anspruch der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG wegen einer bestehenden Falschberatung abgewiesen.
Es mag sich in der eingeforderten Summe nicht um einen hohen Betrag gehandelt haben, aber jeder Euro ist für unsere Mandanten wichtig, um die finanzielle Situation zu verbessern.
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Über das Unternehmen
Die Partnerschaft der Rechtsanwälte Vogelskamp Benn Nettekoven verpflichtet sich nur Ihnen gegenüber und vertritt mit Nachdruck Ihre Interessen.
Die Partnerschaft folgt dem Motto: „der Mandant ist König“. Aber auch einem König müssen kritische und energische Berater zur Seite stehen. Das ist Ziel dieser Partnerschaft.
Denn wir setzen uns mit aller Kraft für unsere Mandanten ein und scheuen uns auch nicht, gegenüber unseren Mandanten mit Ehrlichkeit deren eigene Position und Chancen zu erklären.
Nur, wenn Sie im Vorfeld über die Chancen, Risiken und die Kosten aufgeklärt sind, können Sie selbst die Erfolgsaussichten und auch die zu bewältigenden Probleme erkennen.
Ihre vorherige Aufklärung ist die Grundlage für ein funktionierendes Mandatsverhältnis.
Nur auf der Basis gegenseitigen Vertrauens können wir uns für Ihre Ziele einsetzen.
Die Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei liegen auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts (RA Benn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Familienrechts, des Insolvenzrechts und des Versicherungsrechts
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