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Excalibur Tatarelis & Partner KG – 3. Niederlage in Folge

(openPR) Erneut musste die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG in einem von der Anwaltskanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven betreuten Fall eine Niederlage hinnehmen.

Die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG hatte mal wieder versucht eine Forderung aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung einzuklagen. Diese Vereinbarung wurde im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung der ATLANTICLUX S.A. abgeschlossen. Demnach sollte die hier vertretene Mandantin ca. 1/3 der monatlichen Rate für die Vermittlungsgebühr aufbringen und der Rest sollte zur Bedienung der Lebensversicherung genutzt werden.

Der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG war bekannt, dass sich die Mandantin zum Abschlusszeitpunkt in einer angespannten finanziellen Lage befand und damit nur sehr eingeschränkt eine Altersvorsorge betreiben konnte. Durch die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG wurde ihr dann die Lebensversicherung der ATLANTICLUX unterbreitet. Die monatlich zu erbringenden Zahlungen an die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG und die ATLANTICLUX überschritten den finanziellen Freiraum der Mandantin um bis zu 100%. Darin hat das Landgericht Wuppertal eine Falschberatung gesehen die im Ergebnis zur Klageabweisung führte.

Damit hat das Landgericht Wuppertal zu Recht die Entscheidung des AG Wuppertal bestätigt. Denn dieses hatte bereits den Anspruch der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG wegen einer bestehenden Falschberatung abgewiesen.

Es mag sich in der eingeforderten Summe nicht um einen hohen Betrag gehandelt haben, aber jeder Euro ist für unsere Mandanten wichtig, um die finanzielle Situation zu verbessern.

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