(openPR) Erneut musste die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG eine Niederlage vor dem LG Wuppertal hinnehmen.
In dem von uns geführten Verfahren hatte die Excalibur Tatarelis & Partner KG bereits in der Vorinstanz beim AG Wuppertal ihre Zahlungsklag verloren.
Der Entscheidung lag als Sachverhalt zu Grunde, dass die Anlegerin zunächst nur eine Begutachtung ihrer vorhandenen Versicherungen und Altersvorsorgeprodukte wollte. Denn in der heutigen Zeit ist es ohne Frage nicht einfach einen unabhängigen „Sachverständigen“ zu finden, der die eigenen Produkte überprüft.
So wandte sich die Anlegerin an ein Finanzsachverständigenbüro, um sich den dortigen Sachverstand einzuholen. Leider war das Ergebnis, dass die Anlegerin so optimiert wurde, dass sie nach der Beratung im Besitz einer fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherung der ATLANTICLUX war.
Bei den Versicherungen der ATLANTICLUX ist die entscheidende Besonderheit gegenüber anderen Versicherungen, dass es sich um Nettopolicen handelt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keine Gebühren an die ATLANTICLUX zahlt, sondern mit dem Vertrieb, hier der Excalibur Tatarelis & Partner KG, eine selbständige Gebührenvereinbarung trifft und bezahlen soll. Diese Vereinbarung ist aber vom Schicksal der Versicherung unabhängig. Das bedeutet, dass, egal was mit der Versicherung passiert, für die Dauer von regelmäßig 60 Monaten Zahlungen an die Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG zu erbringen sind.
Diese fehlende Abhängigkeit ist nur moralisch, aber nicht rechtlich, zu beanstanden.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung soweit, dass über die fehlende Selbständigkeit der Vereinbarung und der Versicherung nicht aufzuklären ist. Ja, Sie haben richtig gelesen, nicht aufzuklären ist.
Da die Rechtsprechung aber nicht lebensfremd ist, hat sie für besondere Fälle Ausnahmen zugelassen. Eine solche Ausnahme liegt immer dann vor, wenn ein Vertragspartner die Verhältnisse nicht durchschaut.
So lag es hier, da die Anlegerin das Konstrukt des Vertriebs nicht ersehen konnte. Der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG hätte es daher oblegen sicherzustellen, dass unsere Mandantin über Selbständigkeit der Vereinbarung aufgeklärt worden wäre. Dieses ist nach den Feststellungen des Landgerichts Wuppertal nicht erfolgt.







