(openPR) Am 27.o2.2007 ließ Bruno Tatarelis, Mehrheitsgesellschafter der Superior Vertriebsmanagement GmbH, Geschäftsführer der Excalibur Vertriebsmanagement GmbH sowie Komplementär und Geschäftsführer der Excalibur Tatarelis & Partner KG hier bei openpr.de u.a. Folgendes
veröffentlichen:
Im Vergleich zu herkömmlichen, provisionsorientierten Produkten bieten Nettoprodukte dem Kunden einen tatsächlichen Steuervorteil: der Kunde kann die offen ausgewiesenen Vermittlungsgebühren seit Januar 2005, als unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten steuerlich geltend machen und sie somit von seinem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen.
Tatsächlich sind die Finanzgerichte aber anderer Ansicht, wie z.B. jüngst das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil 11 K 85/08 vom 22.o4.2010 sowie insbesondere der Bundesfinanzhof mit Beschluss VIII B 90/10 vom 28.10.2010.
Spätestens damit dürfte diese Legende ein Ende gefunden haben.








