Vermittlungsgebührenvereinbarungen - keineswegs "garantiert gerichtsfest"
(openPR) Die Vertreiber von Nettopolicen (insbesondere der luxemburgischen Atlanticlux S.A.) und Vermittlungsgebührenvereinbarungen betonen immer wieder, deren Rechtmäßigkeit sei durch den BGH abgesegnet. Das trifft zwar grundsätzlich zu, besagt aber über den konkreten Einzelfall schlicht gar nichts.
So hat jüngst das LG Koblenz mit Urteil 1 O 264/10 vom 12.08.2010 eine Vermittlungsgebührenvereinbarung schon aus formalen Gründen für schlicht unwirksam erklärt und die Klage der Vermittlerin auf Zahlung von Vermittlungsgebühren abgewiesen. Das LG Düsseldorf hat mit Urteil 8 O 11/09 vom 27.05.2009 festgestellt, dass Vermittlungsgebührenvereinbarungen ggf. auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden können.
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Rechtsanwalt J. Melchior ist zwar „von Haus aus" Fachanwalt für Verkehrsrecht, beschäftigt sich daneben aber seit längerem mit Nettopolicen und Vermittlungsgebührenvereinbarungen und vertritt diverse Mandanten, die solche Verträge abgeschlossen haben.
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