openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ELStAM verschoben. Worauf jetzt achten?

(openPR) Ab Januar 2012 sollte sie zum Einsatz kommen: Die ELStAMDatenbank für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Nun wurde ihre Einführung verschoben – mit immensen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mit dem elektronischen Verfahren zum Lohnsteuerabzug (ELStAM = Elektronische Lohn- SteuerAbzugsMerkmale) wollte man die Papier- Lohnsteuerkarte ersetzen – mittlerweile jedoch hat das Bundesfinanzministerium die Einführung erneut verschoben; diesmal auf unbestimmte Zeit. Ursache für die weitere Verzögerung sind technische Probleme, aber auch unstimmige Eintragungen in der Datenbank.



Doch auf welche Daten greifen die Arbeitgeber im kommenden Jahr zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs zu? Und: Was müssen die Arbeitnehmer dabei beachten?

Die Arbeitgeber können zur Berechnung der steuerlichen Abzugsbeträge die folgenden drei Unterlagen alternativ verwenden:

Lohnsteuerkarte 2010:
Nutzt der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010, muss der Arbeitnehmer ganz genau prüfen, ob die Eintragungen noch stimmen. Korrekturbedarf kann beispielsweise bestehen bei:
Steuerklasse 3: Diese Steuerklasse steht nicht mehr zu, wenn sich Eheleute vor 2012 getrennt haben oder ein Ehegatte vor 2011 verwitwet ist.
Steuerklasse 2: Es muss geprüft werden, ob 2012 noch mindestens ein Kindergeldkind im Haushalt lebt und ob der Elternteil noch echter Alleinerziehender ist.
Anzahl der Kinder: Hierbei ist zu prüfen, ob Kinder die Ausbildung vor 2012 beendet haben.
Freibetrag: Voraussetzungen und Höhe im Jahr 2012 sollten kontrolliert werden.

Informationsschreiben des Finanzamts zu ELStAM:
Dieses Schreiben sollte inzwischen jeder Bürger erhalten haben – es informiert den Empfänger über seine in der Datenbank gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale. Falls die Eintragungen stimmen, kann das Schreiben dem Arbeitgeber vorgelegt werden obwohl darin vermerkt ist, dass es nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt ist.

Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM:
Falsche Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder in der Datenbank (aufgrund des Informationsschreibens ersichtlich) werden von den Finanzämtern ausschließlich in der zentralen Datenbank korrigiert. Die Finanzämter erstellen auf Antrag einen Ausdruck der gespeicherten, korrigierten Daten. Dieser Ausdruck kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
In einigen Bundesländern werden diese Ausdrucke mittlerweile automatisch zugesandt, wenn eine Änderung oder ein Neueintrag (z. B. Freibetrag ab 2012) erfolgt ist.

Aufgrund der vagen Situation rund um das ELStAM-Verfahren ist es jetzt wichtiger denn je, dass die Arbeitnehmer die über sie gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Bei Prüfung und Korrekturanträgen stehen die Lohnsteuerhilfevereine ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 589881
 1058

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ELStAM verschoben. Worauf jetzt achten?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.

50 Jahre Steuerring
50 Jahre Steuerring
Im Jahr 2019 feiert der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. sein 50-jähriges Bestehen und blickt auf eine lange und erfolgreiche Vereinsgeschichte zurück. Eine Veranstaltung für Mitarbeiter und Mitgliedervertreter bildete das Highlight des Jubiläumsjahres. Der in Darmstadt ansässige Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) feiert Jubiläum: Seit nunmehr 50 Jahren setzt sich der Steuerring für die steuerrechtlichen Interessen seiner Mitglieder ein – und zählt mittlerweile mit bundesweit rund 1.100 …
Bild: So sparen Sie im Alter SteuernBild: So sparen Sie im Alter Steuern
So sparen Sie im Alter Steuern
Wenn Menschen in den Ruhestand gehen, steht ihnen meist weniger Geld zur Verfügung – trotzdem zahlen Rentner und Pensionäre immer häufiger Steuern. Dadurch wird ihr oft geringes Einkommen zusätzlich belastet. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) zeigt Ihnen einige Beispiele, was Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Werbungskosten Vom steuerpflichtigen Teil der Rente zieht das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro ab. Sind Ihre Ausgaben …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: abresa schult Anwender im Umgang mit ELStAM für SAP HCMBild: abresa schult Anwender im Umgang mit ELStAM für SAP HCM
abresa schult Anwender im Umgang mit ELStAM für SAP HCM
Interaktives, praxisorientiertes Seminar "ELStAM für SAP HCM Anwender" führt Dienstleister abresa 2018 im Mai in Düsseldorf und im September in Mannheim durch. Der Umgang mit dem komplexen Tool SAP HCM ist nicht trivial, dies weiß man im Hause abresa, dem erfahrenen anspruchsvollen SAP HCM Dienstleister (http://abresa.de/unternehmen/ueber-uns/) aus …
Bild: Antworten zur elektronischen LohnsteuerkarteBild: Antworten zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Antworten zur elektronischen Lohnsteuerkarte
… endgültig ausgedient hat“, sagt Thomas Herrmann, Steuerberater bei der Kanzlei SH+C in München. Ab dann soll der Lohnsteuerabzug über die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) geregelt werden. Für das neue Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und seine Steuer-ID mitteilen und angeben, ob es sich …
Exact: So gelingt die Umstellung auf ELStAM
Exact: So gelingt die Umstellung auf ELStAM
München, 13. Dezember 2012 – Am 1. Januar 2013 tritt das neue ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) in Kraft. Es ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papier. Arbeitgeber müssen bei der Umstellung eine Reihe von Kriterien beachten. Bislang war der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine gültige Lohnsteuerkarte auszuhändigen. …
Lohnsteuer: Starttermin für ELStAM
Lohnsteuer: Starttermin für ELStAM
Mit Schreiben vom 02.10.2012 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den Entwurf eines „Startschreibens“ zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber veröffentlicht. Nach § 52b Abs. 5 Satz 1 EStG hat das BMF den Starttermin in einem Startschreiben zu bestimmen. Der § 52b soll jedoch im Jahressteuergesetz …
Bild: Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013Bild: Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013
Datenbank ELStAM: Lohnsteurabzug 2013
Ab Januar 2013 kommt sie etappenweise zum Einsatz: Die ELStAM-Datenbank für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Worauf sich Arbeitnehmer einstellen und was sie beachten müssen, erläutert der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring). Was heißt ELStAM? ELStAM ist die Abkürzung für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. …
Bild: ELStAM-Hinweise für ArbeitnehmerBild: ELStAM-Hinweise für Arbeitnehmer
ELStAM-Hinweise für Arbeitnehmer
… für Arbeitnehmer verschiedene Auswirkungen, insbesondere bei den Freibeträgen. „Auch wenn in erster Linie die Arbeitgeber die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) umsetzen müssen, hat die ´elektronische Lohnsteuerkarte´ doch ebenso Folgen für Arbeitnehmer“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Kanzlei SH+C. …
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS startet Anfang 2013 ELStAM-Testphase mit Pilotkunden
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS startet Anfang 2013 ELStAM-Testphase mit Pilotkunden
Das neue Verfahren zum elektronischen Abruf der Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) löst zum 1. Januar 2013 die bisherige Lohnsteuerkarte ab. Eine Pflicht zur Nutzung von ELStAM besteht für Arbeitgeber jedoch erst ab der letzten Abrechnung im Kalenderjahr 2013. Personalsoftwarehersteller HS - Hamburger Software (HS) wird den Einführungszeitraum für Verfahrenstests …
Bild: Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-StartBild: Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Start
Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Start
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden. „Nach mehreren fehlgeschlagenen Anläufen sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) am 1. November 2012 offiziell gestartet“, sagt Natalia Roth, Steuerfachwirtin bei der Regensburger …
Bild: Interaktive ELStAM Schulung für SAP HCM - abresa schreibt Kundenservice großBild: Interaktive ELStAM Schulung für SAP HCM - abresa schreibt Kundenservice groß
Interaktive ELStAM Schulung für SAP HCM - abresa schreibt Kundenservice groß
Inzwischen hat das jährlich stattfindende praxisorientierte Seminar "ELStAM für SAP HCM Anwender" einen festen Platz in den Kalendern der Kunden Schwalbach, 16.04.2019 Die Nutzung des komplexen SAP HCM ist nicht trivial, dies wissen die Verantwortlichen im Hause abresa (https://abresa.de/) genau. Aus diesem Grund setzt der 54 Mitarbeiter starke SAP …
Einführung des elektronischen Besteuerungsverfahren ab 2013
Einführung des elektronischen Besteuerungsverfahren ab 2013
Einführung des elektronischen Besteuerungsverfahren ab 2013 Das Finanzamt stellt das Besteuerungsverfahren auf die Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale (ElStAM) um. Arbeitnehmer sind selbst gefordert, um steuerrechtliche Nachteile zu vermeiden. Lingen / Ems, 9. April 2013: Die 2010 letztmals ausgestellte gelbe Lohnsteuerkarte aus Pappe wird in diesem …
Sie lesen gerade: ELStAM verschoben. Worauf jetzt achten?