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BAC-Management geht den InfraTrust-Anlegern an den Geldbeutel

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(openPR) Seltsame Vorschläge für die Gesellschafterversammlungen

Anleger des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital haben über mehrere Fondsgesellschaften rund 80 Millionen US-Dollar in Mobilfunkmasten investiert. Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten solche Anleger.



Mit größtmöglichem Bemühen um Seriosität haben die Eigentümer der BAC den mehr als 2.400 Anlegern, die in die Infra Trust-Fonds investiert haben, ein Angebot unterbreitet, das es nach Auffassung des Heidelberger Rechtsanwalts Michael Minderjahn – ähnlich wie das Trojanische Pferd – in sich hat. Nachdem schon die Anleger im dem anderen Geschäftsbereich der BAC, LifeTrust, zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Investitionen dem Totalverlust anheimfallen, scheint die Geschäftsführung nunmehr auf andere Weise sozusagen abräumen zu wollen.

Damit sich die Anleger das Angebot nicht allzu gut überlegen können, wurden für den 14. Und 15. November 2011 auch gleich außerordentliche Gesellschafterversammlungen anberaumt, in denen über den Vorschlag abgestimmt werden soll.

Zwischenzeitlich haben verschiedene Medien über den Vorschlag der Geschäftsführung berichtet. Ob es sich um ein „unmoralisches“ (Fondstelegramm vom 30.10.2011) oder „beispielloses“ (Graumarktinfo.de vom 03.11.2011) Angebot oder eine „zum Abschlagen“ (Financial Times Deutschland vom 31.10.2011) handelt, mag dahingestellt bleiben.

Angeblich rührt die Motivation der Geschäftsführung daher (Ziffer II.1 des Einladungsschreibens zur Gesellschafterversammlung):

„Demgegenüber durchläuft der Initiator der InfraTrust Fonds, die BAC Gruppe, derzeit eine turbulente Phase. Das Neugeschäft wurde bereits Anfang des Jahres eingestellt und das Personal weitgehend abgebaut. Zudem wird die BAC von verschiedenen Seiten mit unlauteren Mitteln attackiert und verleumdet. Bei Ihnen als Anleger kann dies zu einer Verunsicherung führen. Auch wenn sie faktisch unbegründet ist, so kann Sie dennoch emotional weiterbestehen. Dies legt die Überlegung nahe, Ihre Investition so aufzustellen, dass diese sich völlig unabhängig von der BAC entwickeln kann.“

Das erscheint wenig glaubhaft, denn dazu hätte es völlig ausgereicht die Geschäftsführung auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. Keinesfalls lag es auf der Hand, gleich sämtliches Vermögen zu veräußern. Den Gerüchten nach soll die von BAC unabhängige Entwicklung tatsächlich nicht bedeuten, dass Nikolaus Weil und Stefan Beiten nichts mehr damit zu tun hätten.

Überdies ist es schon überraschend, wie die Geschäftsführung dazu kommt, trotz angeblich gutem Marktumfelds schon Möglichkeiten eines Ausstiegs zu sondieren. Immerhin waren die Investitionen im Laufe des Jahres 2010 gerade erst abgeschlossen worden und die Türme fingen an Geld zu verdienen.

Rechtsanwalt Minderjahn meint, dass die vorhandenen Informationen in gar keinem Fall ausreichen, verantwortungsvoll über derart weitreichende Maßnahmen zu entscheiden. „Geht man davon aus, dass die Fondsgesellschaften ihr gesamtes Vermögen in die US-amerikanische Aktiengesellschaft einbringen sollen, dürfte das beispielsweise auch Bankguthaben und Forderungen umfassen. So kommt CIG auch an Geld, dass derzeit offenbar nicht vorhanden ist.“ Weiter meint der Heidelberger Anlegeranwalt, dass sich keineswegs erschließe, warum ein leerer Firmenmantel plötzlich einen Wert von annähernd 100 Millionen Dollar haben solle. Insofern dürfte kaum zu rechtfertigen sein, dass die Fondsgesellschaften insgesamt nur 35% der Aktien an der CIG Wireless erhalten. Minderjahn dazu wörtlich: „Klar ist, dass der Mehrheitsaktionär von CIG – wer immer auch das sein mag – damit nahezu unbeschränkten Zugriff auf die von den InfraTrust-Fonds errichteten Türme erhält, denn Vorzugsaktionäre haben bekanntlich keine Stimmrechte.“

Den Anlegern in den InfraTrust-Fonds wird dringend daher geraten, ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung selbst wahrzunehmen oder einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Mitgesellschafter ihres Vertrauens zu beauftragen. „Die schlechteste Alternative, die Anleger immer wieder wählen, ist die Stimmenthaltung, denn sie erhöht die Präsenz, steht den Antragstellern aber nicht im Weg“, meint Rechtsanwalt Minderjahn. Entweder große Anwesenheit der beteiligten Anleger oder zahlreiche Weisungen an Treuhänderin oder Bevollmächtigte durchweg mit „NEIN“ zu stimmen, kann garantieren, dass nicht eine Minderheit über die Geschicke der jeweiligen Gesellschaft entscheidet. Beschlussfähigkeit besteht nämlich schon, wenn nur 25% der Stimmrechte anwesend oder vertreten sind.

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bac-infratrust-informationen-fuer-anleger.html

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