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AWO: Gesetz zur Familienpflegezeit enttäuscht

20.10.201118:08 UhrVereine & Verbände
Bild: AWO: Gesetz zur Familienpflegezeit enttäuscht

(openPR) Angehörigenpflege verdient Anerkennung und Unterstützung

Hannover. „Das Ziel, Beruf und Pflege für viele Menschen miteinander vereinbaren zu können, wird damit verfehlt", kritisiert der AWO Bezirksvorsitzende Axel Plaue das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Familienpflegezeit. Die AWO hat auf Bundesebene den Prozess der Gesetzentstehung bis heute kritisch begleitet und seine Verantwortung als Sozialverband wahrgenommen, auf Schwachstellen hinzuweisen und Optimierungsvorschläge einzubringen. „Die Bundesregierung hat jedoch unsere Bedenken wie auch Vorschläge, die wir mit vielen anderen Verbänden, Organisationen und Experten teilen, weitestgehend ignoriert. Doch ohne einen gesetzlichen Rechtsanspruch wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Leere laufen“, fürchtet Plaue und erklärt weiter: „Das Gesetz enttäuscht. Es bietet pflegenden Angehörigen nicht die notwendigen Leistungen und Rechte, um die gesamtgesellschaftlich so wichtige Verantwortung der Angehörigenpflege zu übernehmen. Und dabei verdienen Angehörige deutlich mehr Entgegenkommen des Staates, denn ohne ihre Bereitschaft zur Pflegeübernahme würde Pflege und Betreuung den Staat und das Solidarsystem an seine finanziellen Grenzen bringen.“



Den Kernpunkt des Gesetzes, dass Berufstätige für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf wöchentlich 15 Stunden reduzieren können, lehnt die AWO als nicht zielführend ab: „Niemand weiß, wie lange ein Angehöriger Pflege benötigt“, betont Plaue. Unabhängig von dem fehlenden Rechtsanspruch fehlt auch das Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Als weiteren Kritikpunkt sieht die AWO, dass Beschäftigte die sogenannte Ausfallversicherung selber übernehmen müssen. Diese soll das Risiko für die Arbeitgeber minimieren, falls Arbeitnehmer nach der Familienpflegezeit nicht mehr zum Arbeitsplatz zurückkehren können (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Bei allem Verständnis dafür, dass auch Arbeitgeber durch das Gesetz zur Familienpflegezeit nicht über Gebühr belastet werden, hätte die Regierung doch zumindest eine Balance zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen herstellen sollen. Die jetzigen Regelungen lassen eine solche Balance vermissen. „Was die Betroffenen wirklich benötigten, ist ein selbstbestimmter Anspruch auf Beratung, kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten ohne Lohnverlust und einen Anspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, um die eigene Gesundheit zu erhalten und nicht zuletzt eine ambulante Betreuungsstruktur, die überhaupt erst ermöglicht, dass pflegende Angehörige erwerbstätig bleiben können“, fasst Plaue die AWO-Forderungen zusammen.

Die Angehörigenpflege ist der größte „Pflegedienst" Deutschlands. Rund 1,6 Millionen Menschen werden derzeit zu Hause durch Angehörige gepflegt. 40 Prozent der pflegenden Personen sind erwerbstätig. Das Positionspapier der AWO zum aktuellen Gesetz finden Sie unter:
http://www.awo.org/standpunkte-und-positionen/pflege.html

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