(openPR) Die Vermieter müssen die Warmwasseranlagen ihrer Mieter prüfen lassen
Wie das Verbrauchermagazin WISO in seiner letzten Folge vom 11.10.2011 berichtete, sieht dies die am 1. November in Kraft tretende geänderte Trinkwasserverordnung vor. Betroffen davon sind Mehrfamilienhäusern mit einem Wassertank ab 400 Liter. Die Vermieter müssen jährlich die Wasserqualität auf Legionellenbefall ihrer Mieter testen lassen. Und das natürlich am Wasserhahn in der Wohnung des Mieters. Wer sich der Kontrollen verweigert, kann sogar mit Bußgeldern oder einer Haftstrafe belegt werden.
Das Hauptproblem an diesen Tests sind die Analysen. Die meisten Kommunen sind auf den Ansturm der zu prüfenden Proben überhaupt nicht vorbereitet. Allein der Stadt München fehlen aktuell rund 50 Mitarbeiter um die entnommenen Proben der 750.000 Haushalte zu prüfen. Die damit entstehenden Kosten werden wohl von den Vermietern an die Mieter umgelegt.
Allerdings stellen sich doch hier 3 wichtige Fragen:
1. Wie lange dauert es, bis die Testergebnisse vorliegen?
2. Wann und in welcher Form wird der Mieter über das Ergebnis informiert?
3. Was passiert, wenn die Ergebnisse nicht den Vorgaben entsprechen?
An diesem aktuellen Bericht sieht man doch einmal, dass auch an der Politik das vermehrte Vorhandensein von gefährlichen Keimen im Leitungswasser nicht ganz spurlos vorbeigeht. Nur die Art und Weise der Umsetzung solcher „Gegenmaßnahmen“ und die sich daraus ergebenden Folgen, wurden bei der Gesetzesänderung leider nicht berücksichtigt.
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