(openPR) Wurde auch Ihnen Ihre MPC Beteiligung von einer Bank verkauft? Wenn ja, so besitzen Sie hervorragende Chancen, das damals investierte Kapital nebst Zinsen zurückzuerhalten.
Warum?
Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr mit drei Aufsehen erregenden Beschlüssen Meilensteine im Anlegerschutz gesetzt:
Mit Beschlüssen vom 09.03.2011, vom 19.07.2011 sowie vom 24.08.2011 (jeweils Aktenzeichen: XI ZR 191/10) wurde endgültig klargestellt, dass eine zum Schadensersatz der beratenden Bank führende Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, wenn die beratende Bank beim Beratungsgespräch verschwiegen hat, dass sie Provisionen für den Verkauf der Beteiligung erhält.
Unsere Erfahrung zeigt:
Bis zum Teil weit in das Jahr 2008 hinein haben Banken praktisch nie über die ihnen bezahlten Provisionen aufgeklärt. Damit sind natürlich auch fast alle zugrunde liegenden Emissionsprospekte unrichtig, da in diesen Prospekten die beratende Bank als Provisionsempfängerin genau hätte erwähnt sein müssen.
Folge:
Auch heute noch können Sie mit dieser Begründung Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen. Sie erhalten dann Ihr eingesetztes Kapital (abzüglich möglicher Ausschüttungen) zzgl. Zinsen wieder zurück; die beratende Bank muss dann den unrentablen Fondsanteil übernehmen.
Sollten Sie an einer kostenfreien Vorprüfung Ihrer möglichen Ansprüche gegen die beratende Bank interessiert sein, so würden wir uns über ein Zusendung des Antwortbogens freuen.









