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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

Bild: IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)

(openPR) Berlin, 30.09.2011 – Der Fonds der in das berühmte Londoner Wahrzeichen „THE GHERKIN“ investiert, befindet sich seit dem Jahre 2009 in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind nicht etwa zu geringe Mieteinnahmen wie bei zahlreichen anderen gescheiterten Immobilienfonds, sondern Währungsrisiken und Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft aufgenommen hatte.

Die Fondsgesellschaft finanzierte THE GHERKIN nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken auf. Dieser Darlehensvertrag sah eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen durften nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt und ein fallendes Britisches Pfund führten jedoch dazu, dass der Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann, da die Darlehensgeber insoweit höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten verlangt haben-

Eine ganze Reihe von Anlegern sieht sich insoweit im Vorfeld nicht richtig aufgeklärt. Mehrere klagen sind zur Zeit anhängig. Bislang gibt es Entscheidungen der Landgerichte Wuppertal und Hanau, in denen die Deutsche Bank verpflichtet wurde, den klagenden Anlegern die erlittenen Schäden zu ersetzen. Nunmehr hat auch das Landgericht Frankfurt bestätigt, dass dem klagenden Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die die Beteiligung vermittelnde Commerzbank AG zusteht, da dem Anleger wichtige Dinge im Vorfeld der Zeichnung nicht erklärt worden seien.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, der den Anleger vertreten hat, hält die Risiken für die Anleger nach wie vor für sehr hoch. Die Anleger sollten auf keinen Fall untätig bleiben, sondern prüfen lassen, ob sie ihrerseits vollständig und vor allen Dingen auch rechtzeitig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, rät er. Dies zeitnah, da ein Teil der Schadensersatzansprüche zum Jahresende verjähren könnten.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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