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BVT kritisiert Planungen zu Lenk- und Ruhezeiten

04.10.201118:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach Auffassung des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) sollen Kurier-, Express- und Paketdienstunternehmen (KEP) von der gleichen Ausnahme von den Lenk-und Ruhezeiten profitieren wie so genannte „Universaldienstleister“. Diese zur flächendeckenden Lieferung etwa von Briefen verpflichteten Unternehmen sind von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten beim Einsatz von Fahrzeugen bis 7,5 t befreit.

Die BVT-Vorsitzende Dagmar Wäscher kritisiert, dass die Ausschussempfehlungen für die Bundesratssitzung am 23. September zur Änderung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung (561/2006) die Anregung des Transportunternehmerverbandes, auch die KEP-Unternehmen wie Universaldienstleister von der Aufzeichungspflicht bei den Lenk- und Ruhezeiten auszunehmen, nicht übernommen haben. „Dadurch partizipieren von dieser Ausnahme weiterhin nur die ehemaligen Staatspostgesellschaften, weil diese in einigen EU-Staaten zum Universaldienst verpflichtet sind“, so Wäscher. Sie bemängelt: „Entbürokratisierung sieht anders aus, denn die vielen Tausend Kleinunternehmen in diesem Bereich müssten dringend entlastet werden“.

In der Zustellung mit ihrem Stop-and-Go-Verkehr stellten die Regelungen für alle Beteiligten eine „groteske bürokratische Erschwernis da“. Die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes mit den entsprechenden Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten sei für den Zustellverkehr völlig ausreichend. Wäscher weist darauf hin, dass Zusteller mit bis zu 150 Stopps am Tag mehr mit der Auslieferung als mit Fahren beschäftigt sind und die Aufzeichnung der kurzen Stopps zu Problemen führt.

Die Gesetzesvorstellungen der Politik seien bisher nicht „ausgewogen“. Dies werde auch daraus deutlich, dass als Krönung bei der sogenannten Handwerkerregelung empfohlen wird die Begrenzung von 7,5 t bei der Lenk- und Ruhezeitenaufzeichnungspflicht aufzuheben, weil dies z.B. für das Baugewerbe nicht mehr zeitgemäß ist. Damit würde ein Branchenbereich beschenkt und das Verkehrsgewerbe benachteiligt.

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