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BVT lobt Beschlüsse zum digitalen Tachografen

04.10.201118:26 UhrLogistik & Transport

(openPR) Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat die Empfehlungen der Ausschüsse zum „digitalen Tachografen“ weitgehend begrüßt. Die Vorsitzende des BVT, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher lobte vor allem, dass die vom Verband in einer Stellungnahme monierten Datenschutzmängel vom Bundesrat offenbar akzeptiert worden seien. So sind die Ausschüsse der Auffassung, dass es erforderlich ist, den vorliegenden Verordnungsvorschlag hinsichtlich der Regelungen des Datenschutzes zu ergänzen. Der BVT hatte vor allem die Schnittstelle zu den intelligenten Verkehrssysteme (IVS) bemängelt. „Eine derart weitgehende, unkontrollierte Datenerhebung erscheint angesichts der betroffenen Freiheitsrechte des Fahrpersonals als unverhältnismäßig“, so Wäscher. Es sei bislang nicht schlüssig dargelegt worden, welche Daten übertragen werden und wer diese nutzen kann.

Ebenso entsprach der Bundesrat zum Teil der Stellungnahme des Verbandes, die Begriffsbestimmung „Arbeitstag“ zumindest zu überprüfen. Die Definition des Arbeitstages mit höchstens 9 Stunden inklusive Ruhezeiten widerspreche etwa dem Arbeitszeitgesetz, nach dem bis zu 10 Stunden täglich gearbeitet werden kann – Pausen werden dabei nicht als Arbeitszeit gerechnet. Auch die VO 561/2006 sehe Lenkzeiten von bis zu 10 Stunden vor.

Kritik über der BVT dagegen an der Gleichbehandlung von älteren Fahrtschreibern und Tachografen. Nach Auffassung des Verbandes hätte hier eine Übergangsvorschrift geschaffen werden müssen. Wäscher sagte, es sei davon auszugehen, dass aufgrund der technischen Weiterentwicklungen immer unterschiedliche Versionen des digitalen Tachografen nebeneinander existieren würden. So würden bei neueren Versionen des digitalen Tachografen bereits Standzeiten von einer Minute erfasst, die älteren Geräte zeichneten erst eine Standzeit ab drei Minuten auf. Auch den „alten“ Fahrtschreiber werde es noch länger geben. „Um Ungleichbehandlungen zwischen Fahrern mit neuestem Gerät und älteren Versionen zu vermeiden, sind also Übergangsvorschriften erforderlich“, so Wäscher.

„Insgesamt begrüßen wir, dass hier ein rundes einheitliches Werk vorgelegt worden ist“, meint die Transportunternehmerin.

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