(openPR) Bei den Medizinern gibt es die Fachärzte, bei den Juristen die Fachanwälte. Diese Bezeichnung ist in Deutschland streng geschützt. Fachanwälte brauchen besondere theoretische und praktische Nachweise, um diesen Titel „Fachanwalt für…“ tragen zu dürfen. Für Juristen ist es die einzige Möglichkeit, sich auf wenige Rechtsgebiete zu spezialisieren – und mit diesen besonderen Kenntnissen auch zu werben.
Unsere Welt wird immer komplizierter. Deshalb ist Spezialwissen immer mehr gefragt. Ein „Handwerker“ kann eben nicht per se „mauern“, „gärtnern“ und „spenglern“. Und so ist es auch bei den Juristen. Natürlich weiß jeder Rechtsanwalt über die Grundsätze der meisten Rechtsgebiete Bescheid; und wie es mit einer Klage läuft, was bei Gericht zu beachten ist oder wie Formfehler vermieden werden können. Aber: Jedes einzelne Rechtsgebiet wird durch die jährlichen Massen an Urteilen um ein Vielfaches komplizierter. Um hier erfolgreich beraten zu können, entscheiden sich mittlerweile über 26 Prozent der Juristen dafür, einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Fachanwalt kann aber nur werden, wer dabei folgende Voraussetzungen erfüllt:
Praxis:
wer
• mindestens drei Jahre durchgehend als Anwalt / Anwältin tätig gewesen ist
• der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine erhebliche Anzahl vollständig bearbeiteter Fälle in dem geprüften Rechtsgebiet vorlegen kann
Theorie:
wer
• eine mehrmonatige Zusatzausbildung absolviert hat,
• vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine spezielle, zusätzliche Prüfung bestanden hat.
Verpflichtung zur Fortbildung:
Wer
• sein Fachwissen durch jährliche Fortbildung regelmäßig auf den aktuellen Stand hält, darf den Titel „Fachanwalt“ führen und behalten.
Der Titel „Fachanwalt“ ist für Anwälte auch deshalb so interessant, da er eine Art Kundenmarketing beinhaltet. Anwälte dürfen ja nur sehr sachlich ihre Dienstleistungen beschreiben, potenzielle Mandanten aber nicht einzeln/direkt ansprechen. Mit dem Fachanwaltstitel können sich Fachanwälte aber quasi inhaltlich von anderen Rechtsanwälten absetzen und so neue Mandanten gewinnen.
Übrigens ist es nicht unbedingt nur eine Fleißaufgabe, den Fachanwaltstitel zu bekommen: Gerade die vorgeschriebene Anzahl an Praxisfällen bereitet vielen Rechtsanwälten immer mehr Probleme. Die Spanne reicht von 50 Fällen im Steuerrecht oder Informationstechnologierecht bis hin zu 160 Fällen im Verkehrsrecht. Auf der anderen Seite wird von Rechtsanwaltsverbänden diskutiert, den Titelerwerb noch weiter zu erschweren. So gibt es Überlegungen, die vorgelegten Fälle auch inhaltlich zu prüfen.
Unterm Strich bedeutet dies: Für Rechtssuchende bedeutet der Titel „Fachanwalt“ eine wirkliche Sicherheit. Wer also ein spezielleres Rechtsproblem hat, sollte auch die Kosten eines Fachanwalts prüfen. Denn: Es gibt Fachanwälte, die mehr pro Stunde verlangen. Aber bei weitem nicht alle. Und das Geld könnte beim Fachanwalt um ein Vielfaches besser aufgehoben sein.
Eine einfache, direkte Suche nach Fachanwälten in ganz Deutschland, unterteilt nach Fachgebiet und/oder Ort, bietet die FAS Fachanwalt Service GmbH.
Suchen kann man hier zum Beispiel nach einem Fachgebiet, z.B. „Arbeitsrecht“:
http://www.fachanwaltsuche.de/fas/fsb/fachanwalt_arbeitsrecht.html
oder nach Stadtteilen, z.B. in den einzelnen Berliner Bezirken:
http://www.fachanwaltsuche.de/fas/fsa/fachanwalt_berlin.html
oder nach Fachgebiet (z.B. „Arbeitsrecht“) + Stadtteil (z.B. in den Berliner Bezirken):
http://www.fachanwaltsuche.de/fas/fsc/fachanwalt_arbeitsrecht_berlin.html