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Hausbau: Am Anfang steht der Grundstückskauf

25.08.201112:43 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Hausbau: Am Anfang steht der Grundstückskauf
Der erste Schritt zum eigenen Haus ist  meist der Kauf eines passenden Grundstücks. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Der erste Schritt zum eigenen Haus ist meist der Kauf eines passenden Grundstücks. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

(openPR) Der erste Schritt zum neuen Haus ist meist der Erwerb eines geeigneten Grundstücks. Immowelt.de gibt Tipps, worauf künftige Bauherren vor dem Kauf achten sollten.

Nürnberg, 25. August 2011. Vor dem ersten Spatenstich steht für Häuslebauer häufig der Kauf eines passenden Grundstücks. Bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten sie einige wichtige Punkte berücksichtigen, rät immowelt.de.



Bebauungsplan regelt Einzelheiten
Existiert für das Grundstück ein rechtsgültiger Bebauungsplan, weiß der Bauherr, dass eine Bebauung genehmigt ist und was dabei auf ihn zukommt. Dieser Plan regelt die Details der Bebauung wie zum Beispiel Dachform- und Dachneigung, Geschossflächen- und Grundflächenzahl oder die Anzahl der Stockwerke. Sinnvoll kann vor dem Kauf ein Bodengutachten sein. Dieses gibt Hinweise auf mögliche Probleme, die den Bau unter Umständen deutlich verteuern würden. Ein Bodengutachten kostet zwischen 800 und 2.000 Euro, weiß immowelt.de.

Vor dem Kauf Bebaubarkeit prüfen
Existiert kein Bebauungsplan, sollten Bauwillige prüfen, ob es sich um ausgewiesenes Bauland nach Paragraf 30 oder 34 des Baugesetzbuches (BauBG) handelt und ob es ohne Einschränkung für den Bau eines Eigenheims geeignet ist. Liegt das Grundstück nicht in einem ausgewiesenen Baugebiet, sollte eine Bauvoranfrage an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden. Die Baubehörde gibt rechtsverbindliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks. Handelt es sich lediglich um sogenanntes Bauerwartungsland, sollte man besser die Finger von dem Kauf lassen: Diese Flächen sind zwar langfristig als Bauland vorgesehen, es existiert jedoch noch kein Bebauungsplan, so immowelt.de.


Informationen aus dem Grundbuch
Aufschlussreich vor einem Kauf ist ein Blick ins Grundbuch. Sind dort sogenannte „Rechte Dritter“ verzeichnet, kann dies die Bebaubarkeit des Grundstücks stark einschränken, beispielsweise falls Leitungs- und Wegerechte eingetragen sind. Vorsicht ist auch geboten, wenn das Grundstück nahe an Bau- oder Naturdenkmälern liegt. Im Grundbuch ergeben sich außerdem Hinweise auf die Nutzung früherer Eigentümer, weiß immowelt.de. Stand zum Beispiel auf dem Grundstück früher eine Kfz-Reparaturwerkstatt, eine Tankstelle oder eine Reinigung, könnte der Boden durch Schadstoffe belastet sein. Existieren Altlasten, sollten Bauherren entweder auf den Kauf verzichten oder Haftungs-Regelungen im Kaufvertrag treffen.

Lautstärke und mögliche Bauvorhaben überprüfen
Die Bau- und Umweltämter am Ort geben Auskunft, ob in der Nachbarschaft größere Bauvorhaben anstehen, wodurch sich der Grundstückswert reduzieren kann. Ein weiterer Faktor, den man abklären sollte, ist die Lautstärke des Verkehrs. Diese sollte man nicht nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche prüfen.

Zusätzliche Kosten kalkulieren
Neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück entstehen weitere Kosten durch Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung sowie Grunderwerbssteuer. Unter Umständen werden auch Gebühren für Bauvoranfragen, Erschließungsbeiträge sowie Maklerprovision fällig.

Web-Links:
Dieser Artikel mit Pressebild zum Download: http://presse.immowelt.de/uploads/media/PD_NR_215_25_08_2011_-_Teil_2_Grundstueckskauf.zip

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/pressedienst/hausbau-ausbau-und-renovieren/artikel/artikel/hausbau-am-anfang-steht-der-grundstueckskauf.html

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