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DSK Leasing GmbH & Co. KG soll aufgelöst werde

Bild: DSK Leasing GmbH & Co. KG soll aufgelöst werde
Verein Anlegerschutzanwälte e.V.
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(openPR) Die DSK Leasing hat ihren Anlegern empfohlen, die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen, weil die hohen fondstypischen Fixkosten auf absehbare Zeit in keinem sinnvollen Verhältnis zum gegenwärtigen und absehbaren Volumen des operativen Leasinggeschäfts stünden. Das operative Leasinggeschäft sei auch nicht erforderlich, um die AutoBank AG als den größten Vermögenswert der DSK Leasing weiterzuentwickeln. Bei einer Fortführung des operativen Leasinggeschäfts würden voraussichtlich noch weitere 3 - 4 Jahre Verluste geschrieben werden. Es sei daher sinnvoll, dass die Gesellschaft aufgelöst und anstatt Geld die Vorzugsaktien an der AutoBank AG an die Anleger ausgekehrt werden.

„Für die Anleger wird die Beteiligung an der DSK Leasing damit endgültig zum Verlustgeschäft, da der Wert der an sie auszukehrenden Aktien deutlich hinter den eingezahlten Beträgen zurückbleiben wird“ meint Rechtsanwalt Kai Malte Lippke aus Leipzig, Mitglied im Verein Anlegerschutzanwälte e.V.

Unklar ist außerdem, ob die Anleger die Aktien an der AutoBank AG verkaufen können. Es handelt sich nämlich um Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu den Stammaktien nicht zum Börsenhandel zugelassen sind. In diesem Punkt herrschen jedoch Ungereimtheiten. Während die DSK Leasing ihren Anlegern geschrieben hat, dass die AutoBank AG die Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel bereits in Aussicht gestellt habe, wird in einem Report der Firma Midas Research vom 27.06.2011, in das die AutoBank AG vor der Veröffentlichung Einsicht genommen hatte, ausgeführt, dass keine Börseneinführung der Vorzugsaktien vorgesehen sei, da hierdurch evtl. Liquidität aus dem Handel der Stammaktien abgezogen werden könnte.

Nicht allein wegen dieser Ungereimtheiten empfehlen wir den Anlegern, sich vor der Stimmabgabe durch einen auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

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